MOZ, Nummer 50
März
1990
Justiz in Österreich:

Am rechten Auge blind

Die Wächter über Österreichs rund 200 Staatsanwälte sind die Politiker. Schreit die ÖVP laut auf, wenn es um echte oder vermeintliche Beeinflussung der Gerichte durch die SPÖ geht, ist sie, will sie die eigene Haut retten, weniger zimperlich. Die Causa Lichal beweist es.

Aus der Sicht des Bundesministers für Justiz gibt es in Österreich „unwichtige“ und „wichtige“ Strafsachen. Die unwichtigen sind jene, die der „kleine Mann“ verbricht. Das kann Raub, Mord oder auch die Schändung eines Kindes sein. Die wichtigen hingegen sind jene, die „von besonderem öffentlichen Interesse sind“. Denn nur diese „wichtigen“ Strafsachen, heißt es unter § 8 des Staatsanwaltsgesetzes, hat der Staatsanwalt „unter Mitteilung der etwa schon getroffenen Verfügungen ... und beabsichtigten weiteren Vorgehen“ seiner vorgesetzten Behörde, der Oberstaatsanwaltschaft, zu melden. Und die Oberstaatsanwaltschaft hat dann darüber „dem Bundesminister für Justiz zu berichten“. In die Praxis umgesetzt: veruntreut ein Gewerkschaftsfunktionär Gelder, will der Justizminister über den Verlauf der Causa genau informiert werden, die zu Tode geschändete Frau im Beserlpark interessiert ihn hingegen nicht. Was heißt: der Politiker Justizminister darf per Gesetz über jeden Staatsanwalt wachen, der gerade gegen einen seiner Politikerkollegen untersucht. Und paßt dem in die Mangel genommenen Politiker die Behandlung des ihn untersuchenden Staatsanwaltes nicht, kann der Minister mit Hilfe von Weisungen theoretisch seinem Politikerkollegen zu Hilfe eilen.

Dunkle Wege der Justiz

In der Causa Lichal wurde die bislang eher nur in Regimen gehandhabte Geschäftsordnung düstere Praxis: am 15. Dezember, es war ein Freitag, unterschrieb der leitende Wiener Staatsanwalt Dr. Werner Olscher zwei Formulare: einen Antrag seines dienstlich unterstellten Staatsanwalts Wolfgang Mekis auf Einleitung der Voruntersuchung beim Oerlikon-Vertreter Walter Schön im Zusammenhang mit Oerlikon-Munitionsverkäufen an das Bundesheer und einen Antrag auf Hausdurchsuchung bei Schön. Tags darauf trafen Mekis und der zuständige Untersuchungsrichter Heinrich Gallhuber samt 11 weiteren Personen (Kriminalbeamte, Schriftführer, Beamte der Abwehr) bei Schön ein. Noch während der Sichtung in Schöns Döblinger Villa drängte sich für Mekis, der „Gefahr in Verzug“ sah, die Notwendigkeit einer sofortigen zweiten Hausdurchsuchung auf: in den Büroräumlichkeiten des Verteidigungsministers Robert Lichal. Sonntags früh morgens waren Mekis und Gallhuber mit ihrer Arbeit fertig. Montags warteten bereits eine gesalzene Beschwerde des Verteidigungsministers und eine Vorladung ins Justizministerium auf Mekis. Dort forderte ihn eine erlauchte Runde von Oberstaatsanwälten auf, sich der geharnischten Beschwerde des von ihm verdächtigten ÖVP-Verteidigungsministers anzuschließen, andernfalls würde ihm, Mekis, sofort der Akt entzogen. Mekis wurde der Akt entzogen.

Gleichzeitig erstattete die Oberstaatsanwaltschaft — auf Weisung des Justizministers — Disziplinaranzeige gegen Mekis und den leitenden Wiener Staatsanwalt Olscher, der es gewagt hatte, Mekis’ Antrag auf Einleitung einer Voruntersuchung gegen Lichal zu unterschreiben. Mekis fiel vor allem auf den Kopf, daß er nach Ansicht des Ministers die im § 8 des Staatsanwaltsgesetzes verankerte „Berichtspflicht“ an seine vorgesetzte Behörde nicht eingehalten hatte. Es nützte Mekis wenig, auf die vorhandene „Gefahr in Verzug“ hinzuweisen, die es nämlich dem Staatsanwalt — laut Gesetz — erlaubt, sofort und ohne vorher fragen zu müssen, einzuschreiten. Der Minister blieb auf seinem Standpunkt — obwohl er, wie er tags darauf in einem ORF-Interview zugab, zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal einen „Gesamtüberblick über die Sachlage“ hatte.

Was nicht schwarz ist, ist rot

Damit hat der offiziell parteilose Justizminister der ÖVP, die ihn einst in die Koalitionsregierung geholt hatte, einen großen Dienst erwiesen: er kanzelte in aller Öffentlichkeit einen Staatsanwalt ab, der es gewagt hatte, einen ÖVP-Minister genauso zu behandeln wie irgendeinen verdächtigen Bürger.

Die ÖVP selbst brauchte da nur mehr für die Stimmungsmache zu sorgen: Michael Graff bezeichnete den Staatsanwalt Mekis in bewährter Manier als „Gesetzesbrecher im Talar“ und folglich Lichal als „Opfer einer roten Willkürjustiz“. Daß Graff dabei ordentlich übertrieb, störte die Öffentlichkeit wenig. Tatsächlich gibt es nämlich in dem ganzen Drama Lichal nur einen ‚roten‘ Darsteller: Staatsanwalt Olscher, der Mekis’ Antrag auf Voruntersuchung unterschrieben hat. Mekis selbst hat lediglich den einen Makel, kein ÖVPler zu sein. Bei den Personalvertretungswahlen etwa kandidiert der Staatsanwalt auf der „Liste Mekis“. Und der für die Causa zuständige Untersuchungsrichter das ließ Graff völlig unter den Tisch fallen — ist sogar ein ehemaliger CVler und dem ÖAAB zugetan. Dafür aber tat sich Gallhuber u.a. bei den Vorerhebungen gegen einen politischen Klassenfeind hervor: dem zur ‚linken‘ Reichshälfte zählenden ehemaligen Arbeitsgerichtspräsidenten Karl Heinz Demel. Dieser wurde, weil ein Antrag auf Voruntersuchung noch nicht genehmigt war (der Justizminister weilte zu der Zeit gerade in Bayern), kurzerhand — ohne daß hierfür ein Antrag der Staatsanwaltschaft vorgelegen wäre — von Gallhubers Vertretung in eine achtstündige Verwahrungshaft genommen — bis der Justizminister endlich erreicht werden konnte, um die „Verwahrungshaft“ in ordentliche Haft umzuwandeln. Von der aber schließlich Abstand genommen werden mußte, weil der Haftgrund — „Verdunkelung und Verabredung“ — nicht zwingend vorhanden war. Über diese mindestens so skandalöse Vorgangsweise, wie sie jetzt Graff im Fall Lichal hochzuschaukeln versucht, fand die ÖVP nur lobende Kritiken.

Während also auf der Seite der Lichal-Anhänger die politische Ausrichtung mehr als konfus ist, scheint sie auf der Seite der ‚Opfer‘ glasklar: da tummeln sich ausschließlich CVler. Lichal, der Waffenhändler Walter Schön (CV „Pannonia“) und Lichals Anwalt Alfred Strommer (in Mocks CV-Verbindung „Norica“). Strommer, ein ehemaliger Kanzleikollege Graffs, begründete u.a. kürzlich die auffällige Tatsache, daß Lichal wochenlang nicht imstande war, dem Gericht eine beweiskräftige Gegendarstellung zu liefern, damit, daß diese Beweisanträge mangels Akteneinsicht — die man Lichal angeblich verwehrt hätte — „nur ins Blitzblaue gegangen wären“.
Interessant ist auch, daß Strommer gleichzeitig als Anwalt und Treuhänder diverser ÖAAB-Firmen agiert. Firmen jenes ÖVP-Bundes, der ebenfalls ‚Opfer‘ einer Hausdurchsuchung wurde und dem der Verteidigungsminister nach wie vor als Obmann vorsteht. Was heißen kann, daß es vielleicht bald eine neue Spur im Zusammenhang mit den Lichalschen Waffengeschäften geben könnte: eine, die in Richtung ÖVP-Parteikasse führt.

Wer traut sich noch?

Frage ist nur, wer es jetzt noch wagt, diese zu verfolgen. Mit Sicherheit nicht jene Staatsanwältin, bei der der Lichal-Akt, nachdem er Mekis aus der Hand gerissen wurde, gelandet ist. Frau Oberstaatsanwalt Brigitte Bierlein dementiert zwar, Mitglied des ÖAAB zu sein, kann jedoch ein gewisses Naheverhältnis zur Partei des ÖVP-Verteidigungsministers nicht leugnen. Abgesehen davon, daß sie jahrelang Freundin und Gefährtin des ÖVP-Abgeordneten Heinrich Neisser war, gilt sie innerhalb der Staatsanwaltschaft als Gewährsfrau der rechten Reichshälfte. Zur Zeit mit dem Sinowatz-Verurteiler Richter Maurer liiert, hat sie als Oberstaatsanwältin die einmalige Gelegenheit, einen Akt ohne einen davorgeschalteten und womöglich unbeirrbaren Staatsanwalt selbst und alleine zu bearbeiten. Zweifelsohne ein Sonderfall in der jüngeren österreichischen Justizgeschichte: ein Oberstaatsanwalt, der als Verbindungsglied zwischen Minister und dem den Fall bearbeitenden Staatsanwalt für gewöhnlich mit einer strafrechtlichen Causa nur soviel zu tun hat, daß er sie aus der Berichtspflicht seiner Untergebenen her kennt, um sich dann weiterführende Schritte zu überlegen, übernimmt hier im Alleingang selbst die Knochenarbeit des Recherchierens, Untersuchens etc. Womit der Akt Lichal endlich in ‚Sicherheit‘ wäre, weil außer der Oberstaatsanwältin nur mehr der Minister darauf Zugriff hat. Ein Faktum: in der Causa „Lucona“, wo lediglich der damalige Oberstaatsanwalt O. F. Müller für den Geschmack des ÖVP-Justizsprechers Graff um einige Weisungen zuviel gab, passierte derartiges nicht. Und trotzdem wurde sie — von der ÖVP — zum Justizskandal des Jahrhunderts ernannt. Im Fall Lichal kratzt die ansonsten so justizkritische ÖVP die noch viel gravierendere Vorgangsweise nicht im geringsten. „Die ÖVP skandalisiert die Justiz immer nur dann“, so der Wiener Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Lehner, „wenn es um ihre eigene Haut oder darum geht, politisches Kapital herauszuschlagen.“

Während sie Staatsanwälte, die gegen ÖVP-Politiker untersuchen, als „rote Lakaien“ beschimpft, macht sie einen Justizminister zum ÖVP-Lakai: Graff stoppte die kurze Kritik an Foregger just in der Sekunde, als dieser versicherte, derweil nicht die Absicht zu haben, die Schritte gegen Mekis zurückzunehmen.

Mit dem Justizminister an der Leine würde der ÖVP nicht mehr viel abgehen, sie regierte überhaupt die österreichische Justiz. Denn an ihren eigenen Vorschlag, wonach Richter und Staatsanwälte parteipolitisch ungebunden sein sollten, hält sich die ÖVP bzw. halten sich ‚ihre‘ Richter und Staatsanwälte am wenigsten: in sämtlichen von der ÖVP regierten Bundesländern werden die Staatsanwaltschaften von deklarierten ÖVPlern geleitet. Auch unter der Richterschaft sieht es eintönig aus: bei den letzten Personalvertretungswahlen ging der ÖAAB als großer Sieger hervor.
Über 70% der wählenden Richter haben dem ÖVP-Bund die Stimme gegeben.

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