Anti-Personen-Minen verboten
Das nunmehr beschlossene Gesetz stellt einen großen Erfolg für die internationale Kampagne für einen Bann der Anti-Personen-Minen (APM) dar. Das Rote Kreuz, UNICEF, Pax Christi und die österreichische Kampagne für ein Minenverbot haben im vergangenen Jahr mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt und im Petitionsausschuß des Parlaments eingebracht.
Auf internationaler Ebene gab es 1995 und 1996 weitgehend erfolglose Konferenzen in Wien und Genf. Im Herbst 1996 wurde auf kanadische Initiative in Ottawa eine Konferenz für ein umfassendes APM-Verbot durchgeführt. Der österreichische Botschafter Ehrlich ist mit dem Auftrag zurückgekehrt, einen Vertragstext für ein internationales Übereinkommen vorzulegen.
Das österreichische Gesetz zum Verbot von APM wird das Engagement im internationalen Prozeß glaubwürdiger machen und positiv beeinflussen. Es erfaßt alle Personenminen ohne Ausnahme. Bedauerlich ist, daß sogenannte Richtsplitterladungen ausgenommen bleiben. Das Verteidigungsministerium hat sich in der Frage der Richtsplitterladungen einmal mehr als Lobbyist der Wehrwirtschaft ausgezeichnet und sich gegen den Außenminister zunächst durchgesetzt. Allerdings wurde eine Entschließung im Nationalrat angenommen, auch diese in Österreich produzierten Waffen über Verordnung des Wirtschaftsministers zu verbieten. Ein weiterer Wermutstropfen bleibt, daß von österreichischen Firmen in Auslandslizenz hergestellte Minen nicht tangiert werden.
