FORVM, No. 237/238
September
1973

Arbeiterbezirk Wien 10

Das Kapital ergreift Boden und Häuser*

1 Von der Regulierung zur Planung

In der liberal-kapitalistischen Ära (1861-1895) griff die Wiener Stadtverwaltung — als Organ der Großbourgeoisie — nur dort in die Stadtentwicklung ein, wo dies die Kapitalinteressen der Haus- und Grundstücksspekulanten unbedingt erforderten. Die damals eingeführten Regulierungspläne (für Favoriten von Siccardsburg erstellt) waren die planerische Voraussetzung für die uneingeschränkte Gründerzeitbebauung: Das Rastersystem der Straßen schuf Baublöcke mit gut bebaubaren Parzellen und hielt den Aufwand für Versorgungseinrichtungen gering. Das Straßen- und Kanalnetz wurde, als nötige Vorleistung für die private Spekulationsverbauung, öffentlich erstellt. Die Stadtverwaltung vertrat damals die Ansicht, daß die Gemeinde nicht unmittelbar in eine Abhilfe der Wohnungsnot durch eine Beteiligung am Bau billiger Wohnhäuser eingreifen, sondern nur auf eine Beseitigung aller Hemmnisse der Entwicklung einer größeren Konkurrenz hinwirken könne. Die Folge dieser Politik war die laufende Verschlechterung der Wohnverhältnisse der Arbeiterklasse. In den Statistiken aus diesem Zeitraum ist jeweils Favoriten als der Bezirk mit den schlechtesten Wohnbedingungen innerhalb Wiens; so war die Belagsdichte damals 2 Personen je Wohnungsbestandteil (Zimmer), 98% der Wohnungen hatten im Jahre 1900 keinen Innenabort, und noch 1934 waren 88% der Wohnungen Kleinwohnungen.

In der christlich-sozialen Ära (1895-1918) begann die Stadtverwaltung mit der „Verstadtlichung“ (Kommunalisierung) der bis dahin privaten Gas- und Stromversorgung sowie der Verkehrsmittel, um sie der „Gewinnsucht“ zu entziehen. Der Wohnungsbau wurde weiterhin zur Gänze der privaten Spekulation überlassen, lebte doch die Gemeindeverwaltung geradezu davon (1913 kamen zwei Drittel der Einnahmen aus der Hauszinssteuer). Die Einführung des Mieterschutz- und Zinsstoppgesetzes 1917 bzw. 1922 durch den Staat war ursprünglich eine reine Kriegsunterstützungsmaßnahme.

Favoriten ist von der gründerzeitlichen Spekulationsbebauung geprägt. Ohne wirkungsvollen Widerstand der Arbeiterklasse führte die extreme Ausbeutung im Arbeits- und Wohnbereich (ca. ein Drittel bis die Hälfte des Lohnes gingen für Mieten auf) in der christlich-sozialen Ära zur Verelendung des Proletariats.

Die sozialdemokratische Stadtverwaltung der Zwischenkriegszeit (1919-1934) sah im Wohnungsbau eine ihrer vordringlichsten Aufgaben. Mit der Kommunalisierung des Wohnungsbaues und anderer Wirtschaftszweige versuchte man, einzelne Bereiche aus der kapitalistischen Wirtschaft herauszunehmen, zu vergesellschaften. Dieser „Eingriff in die Privatwirtschaft“ wurde durch mehrere Faktoren ermöglicht: Einerseits fehlte es an privatem Kapital zum Wohnungsbau, der durch die Konkurrenzsituation des Mieterschutzes auch gar keine Profite gebracht hätte; andererseits wurde der kommunale Wohnbau mit seinen niedrigen Mieten (max. 6% des Lohnes) durch die Erfordernisse der Exportindustrie bedingt, die höhere Löhne zur Deckung höherer Mieten nicht verkraften hätte können. Das zeigt, daß das staatliche (oder kommunale) Eingreifen in die Wohnwirtschaft immer nur dann von der herrschenden Klasse geduldet wird, wenn das Privatkapital nicht in der Lage ist, diesen Sektor ohne Zuspitzung der sozialen Gegensätze selbst zu bewirtschaften.

Der kommunale Wohnungsbau bringt, auf Grund seiner sozialen, d.h. nicht profitorientierten Zielsetzung, andere Bebauungsarten hervor als der private Wohnungsbau: An Stelle dichtester Verbauung kleinster Parzellen, mit Gewerbe in den engen Höfen, wurden bei den „Superblocks“ der zwanziger Jahre nur 50% der Grundstücke verbaut, so daß schöne, durchgrünte Hofflächen entstanden, die meist soziale Einrichtungen (Kindergärten, Bäder, Wäschereien ...) aufnahmen (Karl-Marx-Hof in Wien-Heiligenstadt). Die Wohnungen selbst hatten alle Wasser und WC, und es gab keine indirekt belichteten Wohnräume mehr.

Die damalige Wohnbaupolitik der Gemeinde Wien wurde ermöglicht und ergänzt durch große Grundstückankäufe, die die Stadt 1928 in den Besitz von einem Viertel der Fläche Wiens brachte.

1934 wurde der kommunale Wohnungsbau praktisch eingestellt.

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg läßt drei Phasen der Wohnbautätigkeit erkennen: In der Wiederaufbauphase konzentrierte man sich auf das Wiederherstellen beschädigter Häuser und das Schließen von Baulücken, daneben aber traten bereits zunehmend Genossenschaften und Wohnbauvereine als Bauträger auf, wobei die Wohnbauvereine hauptsächlich Eigentumswohnungen errichteten (auf Grund des Wohnungseigentumsgesetzes 1948 bzw. 1950).

Anfangs der sechziger Jahre war der Wiederaufbau im wesentlichen abgeschlossen, und es begann die Stadterweiterungsphase (östlicher und südlicher Stadtrand).

Die hohen Infrastrukturkosten dieser Stadtrandsiedlungen führten dazu, daß nun die Stadterneuerung forciert werden soll; dies ist die dritte Phase.

Der Planungsspielraum der Gemeinden hat sich seit dem 19. Jahrhundert nicht wesentlich erweitert, nach wie vor sind Bebauungsplan und Bauordnung (aus der Zwischenkriegszeit) die einzigen örtlich anwendbaren Planungsinstrumente, wozu noch in gewissen Ausmaß Subventionen und Steuererleichterungen kommen, bzw.
die Bereitstellung von Baurechtsgründen.

Das derzeit vorhandene und gehandhabte Instrumentarium der Planungsinstanzen (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) hat nur Defensiv- bzw. Verhinderungscharakter. Grünflächen z.B. können zwar durch Widmung geplant werden, im weiteren sind aber diese Vorhaben dann von den Mechanismen des Bodenmarktes abhängig. Einrichtungen von Öffentlichem Interesse können also nicht dort errichtet werden, wo sie gebraucht werden, sondern dort, wo die betreffende Gebietskörperschaft bereits Grundstücke besitzt oder erwerben kann.

Bei einer Analyse der derzeitig geltenden Gesetzeslage zeigt sich, daß sie sowohl im Sektor Neubautätigkeit (durch das Wohnbauförderungsgesetz 1968 bzw. der Novellierung von 1973) den herrschenden ökonomischen Verhältnissen entspricht, als auch im Bereich der Altbauwohnungen (durch das Mietrechtsänderungsgesetz 1968). Das Beispiel der Reliberalisierung des Altbauwohnungssektors zeigt, daß zu dem Zeitpunkt, wo die Gehälter der Lohnabhängigen ein gewisses Maß überschreiten, diese sofort in Form der Wohnungskosten wieder eingebracht werden.

Anhand solcher Erscheinungen kann auch der Widerspruch innerhalb der einzelnen Kapitalfraktionen abgelesen werden, da auf der anderen Seite mit Hilfe öffentlicher Mittel Vorleistungen für die private Produktion verlangt werden, oder Mißstände, die aus der privaten Produktion entstanden sind, kompensiert werden müssen. In diesem Fall tritt das gesamtkapitalistische Interesse gegen kapitalistische Einzelinteressen auf und gibt sich als öffentliches Interesse, wie z.B. bei der Errichtung der U-Bahn und deren Linienführung.

Konzentration der Versorgung:
Die Zahl der Geschäfte ist in der dritten Dimension über dem Plan aufgetragen. Die Versorgung verstärkt sich nach dem Bezirkszentrum hin.

2 Kaufhausimperien

In dem von uns untersuchten Gebiet springt das Versorgungsgefälle zwischen dem Geschäftsviertel im Kernbereich und den Wohngebieten westlich davon ins Auge (siehe Grafik). Die Planungsmaßnahmen der Gemeinde konzentrieren sich auf den Kernbereich (U-Bahn-Bau, Planung von Hoch- und Tiefgaragen, Fußgeherzone). Diese Maßnahmen erwecken den Anschein einer „Aufwertung“ des Bezirkes, erzeugen aber sich permanent ausweitende Kaufhausimperien im Kernbereich und bewirken in weiterer Folge das Ansteigen der Bodenpreise — was den Neubau geförderter „sozialer“ Wohnungen dort unmöglich macht — sowie den Ankauf von bestehenden Wohnbauten zur Nutzung als Kauf- und Bürohäuser, was den Kernbereich fortschreitend „entmenscht“. Indem die öffentliche Hand die Kerngebiete verbessert, bewirkt sie (angesichts des weiterbestehenden Marktmechanismus!) paradoxerweise die Verdrängung sozial schwächerer Schichten in unterversorgte Gebiete. Denn die jetzt schon unterversorgten Gebiete außerhalb des unmittelbaren Einzugsbereiches des Geschäftsviertels verlieren durch die Konkurrenz noch mehr Versorgungseinrichtungen (das Kleingewerbe unterliegt den durch Kommunal-Subvention geschaffenen Warenhäusern).

Neubauten führen zum starken Ansteigen der Einwohnerzahl, ohne daß die Versorgungseinrichtungen entsprechend mitwachsen. Das äußert sich in langen Gehwegen zu den Geschäften und Straßenbahnhaltestellen (600 m), im Mangel an Grün- und Freiflächen (1,04 m2 pro Einwohner) usw.

Soweit der Trend.

Die von uns gemachte Momentaufnahme des derzeitigen Zustands stellt im Kerngebiet noch das stärkste soziale Konglomerat fest. Die dominante Gruppe ist die der Über-60-Jährigen (bewohnt die ältesten und schlechtest ausgestatteten Häuser, hat das geringste Einkommen und die geringste Wohnungsmobilität); demgegenüber steigt der Anteil der ökonomisch leistungsfähigeren Gruppen, welche die immer teureren Wohnungen des Kerngebietes bezahlen können. Auf der anderen Seite beobachten wir einen verstärkten Zuzug von ausländischen Arbeitskräften, die (um horrende Summen) freiwerdende Altwohnungen bis zum Abbruch der Häuser bewohnen.

In den Altbaugebieten peripherer Lage finden wir folgende Schichtung: In Gebieten geschlossener Gründerzeitbebauung überwiegt die Gruppe der Über-60-Jährigen. Je nach örtlichen Entwicklungsdruck ist ein Eindringen der Gastarbeiter in die schlechtesten Objekte festzustellen. Die Gastarbeiter „garantieren“ dem Hausbesitzer, daß ein Haus nach ein bis drei Jahren abbruchreif ist, wodurch sich der Wert der Liegenschaft je nach Lage um das 8- bis 15-fache erhöht (ohne Abbruchbescheid hat eine Liegenschaft samt dem Haus etwa den 20- bis 25-fachen Wert eines Jahreshauptmietzinsertrages). In den Gebieten der zwischen- und nachkriegszeitlichen Gemeindebauten schließlich überwiegen die 40- bis 60-jährigen Arbeiterfamilien.

Die Neubauviertel sind sozial am einheitlichsten — dort wohnen hauptsächlich junge Ehepaare der Mittelschicht. Trotz der hohen Kauf- oder Mietpreise, die sie zahlen müssen, sind sie lagemäßig stark benachteiligt (größere Distanzen zu den Massenverkehrsmitteln, Erholungsflächen, Schulen, Kindergärten, Geschäften). Charakteristisch für diese Neubaugebiete ist ihr ungeplantes Entstehen, d.h. sie entstanden überall dort, wo billige Grundstücke zu erwerben waren, so daß die Stadtverwaltung, z.B. beim Schul- und Kindergartenbau, immer einer im vorhinein nicht erkennbaren Entwicklung nachlaufen mußte.

Die reformerische Alternative zu diesen Zuständen und Trends kann nur in einer kollektiven (die Betroffenen mit einbeziehenden) Autonomie der öffentlichen Planung erreicht werden.

3 Assanierung = Sanierung des Kapitals

Die Regierungsvorlage zum Assanierungs- und Bodenbeschaffungsgesetz wird im Parlament vermutlich noch verwässert werden. Schon die Vorlage stieß nicht nur auf rechte, sondern auch auf linke Kritik: „Die Baugenossenschaften wickeln die Assanierung juristisch, planerisch und finanztechnisch ab ... das Assanierungsgesetz erschließt ein Jagdgebiet für die Kommunalunternehmen, Großbanken und privatwirtschaftlichen Konzerne“ (W. Kainrath im NF März 1972).

Schon beim ersten Versuch der Anwendung der Assanierungskriterien stellte sich heraus, daß ca. zwei Drittel des Althausbestandes assaniert werden müßten. Die Kriterien wurden also bewußt höher angesetzt, um einen Spielraum zu schaffen.

Unsere Studie in Favoriten hat ergeben, daß in die erste Assanierungsstufe 41 Baublöcke fallen, also ein Viertel des gesamten Gebietes, mit rund 5.000 Wohnungen und 10.000 Menschen. Bei einer Neuverbauung der freigewordenen Flächen könnten nach den jetzigen Kriterien nur noch Wohnungen für 8.000 Personen errichtet werden. Die Ausgesiedelten könnten die hohen Neubaumieten sowieso nicht bezahlen also werden die 10.000 „Assanierten“ in ihrer Mehrzahl auf den Wohnungsmarkt geworfen, wo sie die Preise hochtreiben.

Es ist also zu fordern, daß ein Eintrittsrecht der Bewohner in die assanierten Viertel juridisch und finanziell gesichert wird. Solange die Assanierung im großen Maßstab noch nicht angelaufen ist, wäre vor allem das Mietrecht zu verbessern.

*) Dies ist ein Resümee einer Teamarbeit über das Kerngebiet von Favoriten (Wien 10) am Institut für Städtebau und Raumordnung der Wiener TH. Ein solches „Projektstudium“‘ nach Berliner und Bremer Modell (die Mitarbeit im Team gilt gleich einer Einzel-Examenarbeit) ist für Wien neu. Das Team bestehend aus Maria Auböck, Herbert Binder, August Fröhlich, Ursula Hasslinger, Timo Huber, Wolfgang Kaitna, Hans Lechner, Peter Miczoch, Reinhard Morawetz, Rüdiger Reichel, Kurt Smetana, Nikolaus Steinböck, Manfred Wasner.

Rüdiger Reichel hat diese Zusammenfassung für uns hergestellt.

Quellenhinweise

Der Thesenstreit um „Stamokap“: rororo aktuell — Herausgegeben von Freimut Duve, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH., Mai 1973.
Kommunalpolitik — für wen? Herausgegeben im Auftrag der Kommunalpolitischen Konferenz der Jungsozialisten von Wolfgang Roth, Fischer Taschenbuch Verlag, November 1971.
Das Wohnbauprogramm der SPÖ: Beschlossen vom Parteirat der SPÖ am 22. November 1969. Wien.
Merkmale der sozial-räumlichen Gliederung in Wien 1869-1934: Von R. Schweitzer, W. Kaitna, R. Reichel. Institut für Stadtforschung, Wien 1973 (Herausgabe in Vorbereitung).
Wohnungsabbrüche in Wien 1966-1971: Von R. Schweitzer, H. Butz, W. Kainrath. Forschungsbericht Institut für Stadtforschung, Wien 1973.

NF über Wohnungs- und Bodenfragen

  • Kohlmeier/Jirak: Revolution der Mieter. Italienische Modelle
  • Rote Woche in Rom. Hausbesetzungen
  • Wilhelm Kainrath: Assanierung des Kapitals
  • Ders.: Straßentheater für Mieter. London 1969/70
  • Kurt Puchinger: Kann der Kapitalismus planen? Am Beispiel der Wiener Kommunalwirtschaft
    Sämtlich: NF März 1972
  • Herbert Brunner: SPD-Parteitag und Bodenrecht, NF Mai 1973
  • Reinhard Kerst: Mieter, Spler, Spekulanten, NF Mai 1973
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