Bekenntnis
Sie haben die beiden Volksbegehren unterschrieben? Nun, Sie werden schon wissen, was Sie tun. Was mich jedoch betrifft, bin ich mir nicht so sicher. Auf der Suche nach den Forderungen und Erläuterungen der Volksbegehren – und zwar so, wie sie eingereicht wurden, ich sie im Falle meiner Unterschrift also unterstützen würde – habe ich Zeitungen und Zeitschriften durchgeblättert, einen Blick in einen Werbefolder hier, eine Newsgroup da geworfen. Ein leichtes Vorhaben, wie ich meinte. Da hatte ich mich aber getäuscht.
Stattdessen erfuhr ich, wer nicht alles unterschreiben würde und wer nicht – sollten Sie doch. Oder auch mit welchem Mann Eva Rossmann zusammenlebt. Das will mann scheint’s wissen, wenn frau ein Volksbegehren initiiert. Aber sonst?
In Hinblick auf das Frauenvolksbegehren wurde ich schließlich in den Informationen der Gesellschaft für politische Aufklärung doch noch fündig. Wenigstens die, dachte ich mir, wissen, was sie ihrem Namen schuldig sind. Als ich dann auch noch im Standard – die Eintragungswoche hatte bereits begonnen – einen kritischen Kommentar fand, war ich schon fast zufrieden. Doch die Probleme sollten erst beginnen. Der Autor, Robert Schlesinger, warf den Proponentinnen vor, mit ihrer Forderung nach Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verfassung gegen den Geist der Universalität des Gleichheitsgrundsatzes zu verstoßen und derart die Verfassung zur Werbefläche umzufunktionieren. Diese könne das Papier nicht wert sein, auf das sie geschrieben wurde, wenn nun jede Lobby ihren eigenen Gleichheitsgrundsatz reklamiere.
Ich warf einen kurzen Blick ins B-VG und stellte zu meiner Verblüffung fest, daß da ja bereits ganz explizit stand: „Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ Auf die Idee, einmal im Gesetz nachzuschauen, war mittlerweile wohl auch der Kommentator gekommen. In einem nachgereichtem Leserbrief wandte sich Schlesinger nicht mehr gegen die (existierende) Konkretisierung des Gleichheitsgrundsatzes, sondern nur mehr gegen deren Verdoppelung. Gut, dachte ich mir, gegen Klonen bist auch du, das Gentechnikvolksbegehren unterschreibst du ganz bestimmt.
Leider wollte ich es immer noch genauer wissen. Daher schlug ich noch einmal die Informationen auf und war vollends verwirrt: keine Verfassungsforderung weit und breit. Zeitungsstapel gewälzt, Werbefolder gefunden, und siehe da: In der Präambel des Frauenvolksbegehrens, von den Informationen offensichtlich aus Versehen nicht mit abgedruckt, stand tatsächlich: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern.“ (Als sich später dann auch im Eintragungslokal nach kürzerem Kramen in einem abseits gelegenen Papierstapel die Erläuterungen fanden, konnte ich mich davon überzeugen, daß mir nunmehr tatsächlich der vollständig eingereichte Text bekannt war.)
An dieser Stelle muß ich gestehen: Ich war beim Lesen der Erläuterungen wirklich schlampig gewesen. Ohne die Verfassungsforderung machte deren Einleitung nur schwerlich Sinn. Andererseits ließ nur beides zusammen erkennen, was denn überhaupt gefordert wurde. Nun wußte ich, daß die Verfassung um eine „Staatszielbestimmung“ ergänzt werden soll, die den Gesetzgeber zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung verpflichte und aus der sich auch ein subjektiver Rechtsanspruch für Frauen ergebe. Natürlich wußte ich noch immer nicht so genau, was ich mir unter einer solchen Bestimmung vorzustellen hatte, und auch der Hinweis im TATblatt, das sei in etwa so wie bei den Taxilizenzen, half mir nicht unbedingt weiter.
Ich gab immer noch nicht auf und fragte einen Juristen. Das hätte ich besser sein lassen. Denn nun bekam ich zu hören, daß das alles ein großer Holler sei, eine Staatszielbestimmung mit Sicherheit schwächer als ein Grundrecht, ihre Essenz nicht zuletzt darin bestünde, daß sie keinen individuellen Rechtsanspruch begründe, und daß wenn schon, dies aber sehr wohl, es sinnvoll sei, den Gleichheitsgrundsatz in seiner jetzigen Form als Verbot der geschlechtlichen Begünstigung um ein explizites Diskriminierungsverbot analog dem Verbot der rassischen Diskriminierung zu erweitern.
- Mostar, Foto: Andreas Gruber / Elfriede Maierhofer
Der Name »Öffentliche Meinung« schon ist ihm ein Greuel. Meinungen sind Privatsache. (...) Aber das ist ja gerade der Sinn der öffentlichen Meinung, die die Presse herstellt, die Öffentlichkeit unfähig zum Richten zu machen, die Haltung des Unverantwortlichen, Uninformierten ihr zu suggerieren.
Walter Benjamin widerspricht Karl Kraus
Nun reichte es mir aber und ich wandte mich dem Gentechnikvolksbegehren zu. Wie simpel waren doch dessen drei Forderungen, kurz wie eine Krone-Schlagzeile und eine jede mit einem kräftigen Ausrufezeichen versehen. (Daß die ProponentInnen tatsächlich nur diese drei knappen Slogans eingereicht hatten, klärte sich wiederum erst im Eintragungslokal.) Doch schon tauchten neuerlich Zweifel auf. Da las ich vom – durch unabschätzbare Kettenreaktionen ausgelösten – Gen-GAU. Wie aber, fragte ich mich, schaut denn ein Größter Annehmbarer Unfall aus, wenn er durch unabschätzbare Reaktionen ausgelöst wird? Ich las von Stoffen, die in der Natur nicht vorkommen. Sollte ich diese allein deswegen ablehnen oder auf Grund von mit diesem Faktum verbundenen Gefahren? „Österreichs Biobauern“ informierten mich, daß „gesunde Rassen mit hoher Lebensleistung“ dem Einsatz von Gentechnik vorzuziehen seien, und irgendwo war auch von „Schöpfung“ die Rede. Aus deren Krone bastle ich mir gerne einen Papierhut und laß’ den Schöpfer weiterhin einen Herausgeber sein. Zu Dichands Himmelfahrt unterschreibe ich natürlich wieder, denn in Wahrheit ist es würdig und soll mir Recht sein.
Daß aber die Krone jetzt plötzlich antikapitalistisch geworden sein sollte, weil sie sich mit allen Geschützen – jede andere Sprache wäre in diesem Zusammenhang eine Verharmlosung – gegen ein „Patent auf Leben“ wandte, wollte mir dann doch nicht so recht unter den Hut gehen. Meinen, wie mittlerweile klar geworden sein dürfte, bescheidenen juristischen Kenntnissen nach schützt das Patentrecht die Vermarktungsinteressen von Forscher- und EntwicklerInnen. Wenn es aber um das Verbot bestimmter gentechnischer Methoden und Produkte geht, warum dann dieses nicht direkt aussprechen? Die Antwort darauf mag es geben, aber warum konnte ich sie nirgendwo finden? Die von erwähntem Juristen auch in dieser Frage geleistete Aufklärung erspare ich Ihnen. Sie wissen ja, warum Sie unterschrieben haben.
Mich beschlich das Gefühl – mangels Argumenten war ich nunmehr auf dieses zurückgeworfen –, daß sich hinter den drei Ausrufezeichen vielleicht noch etwas anderes verbarg: die Sehnsucht nach dem Schutz des Natürlichen vor dem Widernatürlichen, des Gesunden vor dem Kranken, der Reinheit vor dem Schmutz. Von Technologiekritik geradewegs in den Biologismus: Derartiges hat allerdings seinen Platz in der Krone.
Aber wahrscheinlich litt ich nur mal wieder an Verfolgungswahn. Schließlich hätte man dann ja die Gensoja-Toblerone, anstatt sie einfach in den Mistkübel zu werfen, nach Albanien geschickt – auf daß zusammenkomme, was zusammengehört. Und überhaupt: Wer wird schon so pingelig sein wollen?
Ich bekenne: Ich habe die Volksbegehren unterschrieben.
