Entsendegesetz vorgelegt
Die Bundesregierung hat ein Entsendegesetz vorgelegt, daß die Praxis von Truppenentsendungen in Zukunft gestalten soll. Alle neutralitätsrechtlichen Beschränkungen sind darin praktisch aufgehoben. Es können damit in Zukunft österreichische Soldaten auch mit einem Mandat zur Friedensdurchsetzung unter NATO-Kommando in die Welt geschickt werden. Damit werden eine Generalvollmacht und ein Freibrief zur Truppenentsendung geschaffen. Im Jänner 1997 soll die Regierungsvorlage im Verfassungsausschuß verhandelt werden.
Das sicherheitspolitische Positionspapier der SPÖ hat diese Linie bereits vorgezeichnet. Wenngleich auch in den Medien vor allem die Ablehnung eines NATO- oder WEU-Beitritts seitens der SPÖ hervorgestrichen wurde, beinhaltet dieses Papier eine Reihe neutralitätswidriger Ziele.
So wird die Erfüllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben ebenso zu einem sicherheitspolitischen Ziel Österreichs erklärt wie auch die Beteiligung und Integration österreichischer Einheiten in die Combined Joint Task Force der NATO, „um auch auf Nicht-Artikel-V-Fälle reagieren zu können“. Ein NATO-Vollbeitritt wird zwar formal ausgeschlossen, aber der Inhalt der sicherheitspolitischen Positionen der SPÖ ermöglicht eine Beteiligung an allen Militärinterventionen der NATO.
Düstere Aussichten für die Neutralität.
