FŒHN, Heft 13+14
Mai
1990
Mitteilung gemäß § 39 Abs. 2 MedienG

Freispruch im „TIWAG-Prozeß“

In Heft 12 dieser Zeitschrift wurde gemäß § 37 Mediengesetz Mitteilung vom Verfahren gemacht, das die Tiroler Wasserkraft­werke AG (TIWAG) gegen Markus Wilhelm, den Autor der „Stromkolonie Österreich“ (FOEHN 10/11), wegen des Vergehens der Kreditschädigung angestrengt hatte.

In den folgenden Passagen hatte die TIWAG das Vergehen nach § 152 StGB erblickt:

Im Abschnitt „Vom europäischen Stromberg“ auf Seite 30:

Die TIWAG will bauen. In ihrem Interesse, im Interesse der aus­ländischen E-Konzerne, denen sie verpflichtet ist, und im Interesse bundesdeutschen Finanzkapitals. Diese Interessen versucht sie mit handfesten Lügen und mit unverhohlenen Drohungen gegen die hier lebenden Menschen und deren Bedürfnisse durchzusetzen.

Im selben Abschnitt, in dem von den gewaltigen Unterschieden des Strompreises für Kleinabnehmer und Industrie die Rede war, auf Seite 33:

Warum das so ist? Z.B. deswegen, weil einer der drei Direktoren der Tiroler Landeselektrizitätsgesellschaft, Helmuth Mayr, Vor­standsmitglied der Vereinigung österreichischer Industrieller ist, z.B. deswegen, weil im Außichtsrat der TIWAG der langjährige Landespräsident der Vereinigung österreichischer Industrieller sitzt. Zu all dem soll dem Aufsichtsrat der Verbundgesellschaft lt. „profil“ vom 27. Oktober 1987 in Bälde der Generalsekretär der Vereinigung österreichischer Industrieller, Herbert Krejci, als Präsident vorstehen.

Im Abschnitt „Lassen sich das die Tiroler gefallen?“ auf Seite 45:

Den Strängen aber, die die elektrische Energie von Tirol nach Deutschland abschleppen, ist auf manchen Strecken ein Fernmel­denetz beigegeben, das nicht nur der Regelung des Stromflusses dient. Auf der Haiminger Alm zum Beispiel, östlich des Tschirgant, steht ein dafür viel zu großer und viel zu gut bestückter Sendemasten. Es besteht der dringende und mehrfach geäußerte Ver­dacht, daß die TIWAG hier Anlagen in Betrieb hält, die die nach­richtendienstlichen Tätigkeiten der NATO in unserem Land und über unser Land hinweg unterstützen. Von diesem Punkt aus ist Westtirol elektronisch zu kontrollieren, können empfangene Radarimpulse verstärkt und an die militärischen Anlagen der NATO z.B. auf der Zugspitze weiter gegeben werden. Im bayeri­schen Grenzland sind unter anderem die US-Fernmeldetruppe „715. Electronic Switching System“, die US-Aufklärungstruppe National Security Agency Signal Intelligence, die US-Fernmeldetruppe Satellite Communication Terminal und die 66. Army Intelligence Group der USA stationiert.
Dieser rotweißrot angestrichene, also österreichisch getarnte Sen­demasten ist ein Symbol dafür, wie weit der Anschluß unserer Heimat an das Ausland schon wieder vollzogen ist.

Das Landesgericht Innsbruck als Erstgericht hat in seinem Urteil vom 10. April 1989 auf Freispruch in allen Punkten erkannt. Dieses von der TIWAG bekämpfte Urteil wurde am 13. September 1989 vom Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Innsbruck be­stätigt. Die TIWAG hat laut Beschluß des Gerichtes die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.

Im Verlaufe des Prozesses sind Dinge über die Strompolitik dieses Landes bekannt geworden, die zum Teil weit über das im gegenständlichen Heft Angedeutete hinausgehen. Wir werden uns im FOEHN noch ausführlich mit den Umständen des Verfahrens, den politischen Verwicklungen, vor allem aber mit den neu entdeckten Fakten beschäftigen.

Abschließend ein Dokument in dieser Sache: Der die Klage gegen den FOEHN stark mitbetreibende Vorstands-Direktor der TIWAG, Dr. Mayr, mußte letzten Endes über seinen Anwalt die folgende Erklärung abgeben:

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