Heft 3-4/2005
Juni
2005

Kein Recht auf Asyl

Weitere Verschärfungen im Schweizer Asylrecht geplant

Obwohl die Schweiz bereits jetzt eines der restriktivsten Asylgesetze in Europa hat, drohen neue Verschärfungen. Demnächst wird das Parlament über die Teilrevisi­on des Gesetzes entscheiden. Dabei schreckt man auch vor verfassungswid­rigen Massnahmen nicht zurück.

Was die Ausländerinnen- und Asylgesetzgebung betrifft, so sind die Hürden für Asylsuchende in kaum einem europäischen Land so hoch wie in der Schweiz. So führte die Schweiz 1990 als erstes Land Europas überhaupt die sogenannte „Safe-Country“-Bestimmung ein, welche beinhaltete, dass auf Asyl­gesuche von Personen aus vom Bundesrat als „sicher“ eingestuften Ländern grundsätzlich gar nicht mehr eingegangen wird. Im Unterschied zu allen EU-Staa­ten werden in der Schweiz Flüchtlinge nur dann aner­kannt, wenn sie staatlich verfolgt sind: Menschen, die vor einem Bürgerkrieg flüchten oder Frauen, denen Verstümmelung, Vergewaltigung, Ehrenmord oder Zwangsheirat droht, steht in der Schweiz kein Recht auf Asyl zu. Asylsuchende, welche einen sogenannten rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) er­halten haben — was bedeutet, dass ihr Asylgesuch gar nicht erst geprüft wird —, gelten als illegal anwesende AusländerInnen. Bereits jetzt sind in der Schweiz Tausende von Menschen von elementaren Grund­rechten wie der Unschuldsvermutung, dem Recht auf Bewegungsfreiheit oder dem Diskriminierungsverbot ausgeschlossen. Verschärft hat sich diese Situation insbesondere seit der Einführung der „Zwangsmaßnah­men im Ausländerrecht“ vor zehn Jahren: Im Zuge dieses neu eingeführten Gesetzes [1] wurde es fortan möglich, Asylsuchende „ohne geregelten Aufenthalt“ mit vorausgehender Haft von bis zu zwölf Monaten „zwangsauszuschaffen“ und ihnen den Zutritt, bzw. das Verlassen von bestimmten Gebieten in Städten und Dörfern zu verbieten. Als Haftgrund ist der blo­ße Verdacht ausreichend, dass eine Person ohne ge­regelten Aufenthalt sich der Ausschaffung entziehen will. Bei den Ausschaffungen selbst sind der Einsatz von Schlägen und Elektroschocks staatlich anerkann­te Mittel, um den Widerstand der Betroffenen zu brechen: Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, Verletzte und sogar Todesfälle als direkte Folge dieser Maßnahmen sind die traurige Bilanz der vergangenen zehn Jahre.

Massnahmen von weltweit einmaliger Härte

Wer geglaubt hatte, dass mit der Einführung der Zwangsmassnahmen der Höhepunkt der Ver­schärfungen in der Migrations- und Asylpolitik er­reicht sei, hatte sich allerdings getäuscht. 2003 wurden unter dem Titel des „Sparprogramms“ alle Personen mit NEE von der Sozialhilfe ausgeschlossen und die Beschwerdefrist bei Nichteintretensentscheid von 30 Tagen auf fünf Arbeitstage verkürzt. Aber damit nicht genug: Im März dieses Jahres hat der Ständerat [2] eine Reihe von weiteren Maßnah­men beschlossen, welche das Recht auf Asyl massiv weiter einschränken:

  • So soll auf Gesuche von Asylsuchenden, die bei der Einreise nicht innerhalb von 48 Stunden einen Reisepass oder eine Identitätskarte — andere Ausweise wer­den nicht mehr akzeptiert — vorweisen können, nicht mehr eingetreten werden. Diese Maßnahme ist völkerrechtswidrig und von weltweit einmaliger Härte.
  • Außerdem soll das Konzept der „hu­manitären Aufnahme“, welches bislang Bürgerkriegsflüchtlingen und anderen Schutzbedürftigen eine letzte Möglich­keit bot, doch noch Asyl zu erhalten, definitiv abgeschafft werden. Neu soll die Aufnahme wegen Unzumutbarkeit auf Fälle der Gefährdung des Lebens eingeschränkt werden. Gerade Frauen, welche beispielsweise vor drohender Zwangsprostitution oder Vergewalti­gung geflohen sind, oder Jugendliche, die vor Zwangsrekrutierung in einem Krieg flüchten mussten, würde so künf­tig keine Schutzgewährung mehr zugestanden.
  • Es ist vorgesehen, dass der Sozialhil­festopp auf alle abgewiesenen Asylsuchenden ausgeweitet wird. Zudem soll ihnen selbst die elementare Nothilfe von CHF 21,— pro Tag (rund 14 Euro) gestrichen sowie Nahrung, Unterkunft und medizinische Notfallversorgung verweigert werden, was im deutlichen Widerspruch zur Bundesverfassung steht, welche jedem Menschen ein menschenwürdiges Dasein garantiert.
  • Asylsuchende dürfen in Zukunft ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchsucht werden. Dies sogar dann, wenn sie sich in Privatwohnungen auf­halten. Personen, welche Flüchtlinge beherbergen, machen sich künftig strafbar.
  • Die Zwangsmaßnahmen werden wei­ter verschärft. So soll die Ausschaffungshaft neu auf 18 Monate verlän­gert werden. Zusätzlich wird eine „Beugehaft“ eingeführt, um den Willen der Asylsuchenden zu brechen. Damit ist es möglich, Personen bis zu zwei Jahren hinter Gitter zu bringen, ohne dass sie irgendein Vergehen begangen haben.
  • Der Grundleistungskatalog der Kran­kenkassen soll für Asylsuchende eingeschränkt werden, was eine ungerecht­fertigte Ungleichbehandlung darstellt und somit verfassungswidrig ist.
  • Neu dürfen Personendaten noch vor Abschluss des Asylverfahrens an die Heimatstaaten weitergegeben werden. Noch 1995 hat der Bundesrat diese Maßnahme abgelehnt, weil dadurch Familienangehörige im Herkunftsland in Gefahr gebracht werden könnten. In der EU ist die verfrühte Datenweiterga­be bisher verboten, der UNHCR lehnt ein solches Vorgehen ebenfalls ab.

Viele dieser drohenden Verschär­fungen stehen im Widerspruch zu der von der Schweiz unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention, der UNO-Menschenrechtskonvention und zur Bun­desverfassung. Nur einen Tag nach dem Ständeratsentscheid entschied das Bun­desgericht — wenn auch knapp —, dass Verweigerung von Essen, Obdach und medizinischer Notfallversorgung nicht als weitere Zwangsmaßnahme gegen Asyl­suchende eingesetzt werden darf. Auf diesen Verfassungsbruch hatten verschie­dene Gutachten von Seiten etablierter VölkerrechtsexpertInnen allerdings be­reits vor der Ständeratsdebatte hingewie­sen, ohne dass die StänderätInnen diese bei der Entscheidungsfindung beachtet hätten. Selbst rechtsstaatliche Grundsät­ze scheinen bei diesem Thema nicht mehr zu beeindrucken.

Und die SozialdemokratInnen?

Der Nationalrat wird demnächst über den Revisionsvorschlag entscheiden. Die SozialdemokratUnnen haben inzwi­schen angekündigt, das Referendum zu ergreifen, falls der Entscheid des Stände­rats vom Nationalrat bestätigt würde. Im­merhin. In der Ständeratsdebatte selbst sahen die VertreterInnen der SP offenbar nicht ausreichend Veranlassung, sich mit aller Konsequenz gegen die Asylpolitik von bürgerlicher und rechtskonservativer Seite einzusetzen. Die Überzeugung, dass die Asylsuchenden und AusländerInnen für die Schweiz ein immenses Problem darstellen, scheint sich auch auf linker Seite durchgesetzt zu haben. Die SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga begann ihr Votum gegen die Verschärfungen im Asyl­gesetz mit den Worten: „Wir behandeln heute mit dem Asylgesetz ein Geschäft, das bei vielen von uns mit Unbehagen verbunden ist. Wir alle kennen Beispiele von Asylsuchenden, bei denen wir das Gefühl haben, unser Land und unser Rechtssystem würden ausgenutzt oder gar missbraucht. Wir haben ein Unbeha­gen angesichts der vielen jungen Männer, die abends an Bahnhöfen herumstehen. Die Häufung von Asylsuchenden aus bestimmten Ländern im Zusammenhang mit Drogen- und anderen Delikten ist mir bekannt. Ich möchte dem nicht tatenlos zuschauen müssen.“

Überhaupt würde man es sich zu ein­fach machen, die während der letzten Jahre immer wieder im Eilzugstempo durchgepeitschten Verschärfungen al­lein auf den Einfluss der rechtskonserva­tiven Schweizerischen Volkspartei (SVP) und den Ende 2003 in den Bundesrat gewählten Rechtspopulisten Christoph Blocher zurückzuführen. So kam bei­spielsweise der Vorschlag, Flüchtlinge mit NEE von der Fürsorge auszuschlie­ßen, im Februar 2003 von der dama­ligen CVP-Bundesrätin Ruth Metzler. Die Zwangsmaßnahmen kamen nicht zuletzt dank dem Engagement promi­nenter SozialdemokratInnen wie dem Zürcher Stadtpräsidenten Josef Estermann, dem damaligen Vorsteher des stadtzürcherischen Polizeidepartements sowie dem einstigen Zürcher Justizvorsteher und heutigen Bundesrat Moritz Leuenberger zustande.

Ob sich die Hoffnung vieler Linker, dass sich die Schweiz mit dem Ja-Entscheid zu Schengen-Dublin bezüglich ihrer Asyl- und Migrationspolitik stär­ker an europäischen Konventionen orientieren wird, erfüllt, ist fraglich. Viele der mit Schengen-Dublin einher­gehenden Minimal-Standards werden wenig zu einer humaneren Asylpolitik beitragen, da sie für die Schweiz recht­lich nicht bindend sind. Und ob die Tat­sache, dass die Annäherung an die EU ausgerechnet über Schengen-Dublin und den damit einhergehenden Bau der Festung Europa erfolgt, Anlass zur Aussicht auf eine humanere Asyl- und Migrationspolitik gibt, ist doch sehr in Zweifel zu ziehen.

[1Vgl. hierzu den Beitrag von Erica Burgauer in der letzten Ausgabe von Context XXI.

[2Die Legislative in der Schweiz wird aus zwei Kammern gebildet: National- und Ständerat, welche beide von der stimmberechtigten Bevölkerung direkt gewählt werden. Im Ständerat werden die einzelnen Kantone durch je zwei Abgeordnete repräsentiert.

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