Heft 2/2000
April
2000

Mythen und Fakten im Kosovo-Konflikt

Karl Kaser, Wolfgang Petritsch und Robert Pichler haben sich in einem letzten Herbst erschienenen Band vorgenommen, die Geschichte des Kosovo und der Verhandlungen von Rambouillet an Hand von Originaldokumenten zu entzaubern.

Es ist ein merkwürdiges Buch. Bereits seine bibliophile Aufmachung — einhergehend mit einem weit weniger sorgsamen Lektorat — scheint seinem Gegenstand irgendwie unangemessen. Wesentlicher jedoch ist die Spannung, die sich daraus ergibt, daß hier zwei Historiker und ein bedeutender Mitspieler des Schauspiels von Ramboulliet einen gemeinsamen Text verfaßt haben. So handelt es sich auch eigentlich um zwei Bücher: um einen Abriß der politischen und sozio-kulturellen, kaum der ökonomischen Entwicklung des Kosova von der ersten serbischen Herrschaft Ende des 13. Jahrhunderts bis heute und hiervon getrennt um eine Darstellung der Diplomatie von Rambouillet und Paris, endend mit dem Beginn des NATO-Bombardements am 24. März letzten Jahres.

Kaser hat bereits zu dem von Hannes Hofbauer herausgegebenen Band Balkankrieg einen knappen, aber sehr brauchbaren Aufsatz über die ökonomische und politische Peripherisierung des Balkans und den daraus resultierenden Migrationsbewegungen beigetragen, die zu jenen Konstellationen führten, auf denen die nationalistischen Rechtfertigungsmythen der heutigen Kriegsherren aufbauen. Er konzentriert sich auch im vorliegenden Band auf die Zeit von der Schlacht am Amselfeld bis zum ersten Weltkrieg. Pichler widmet sich der Entwicklung im letzten Jahrhundert und gemeinsam mit Petritsch dem Rambouillet-Teil. Alle drei Autoren zeichnen aber für den gesamten Text verantwortlich. Zum Verständnis des Buches muß erwähnt werden, daß es sich als ein Werk mit „handbuchartigem Charakter“ versteht. So beschränken sich die Autoren über weite Strecken auf die Kommentierung einer Vielzahl von ihnen als relevant erachteter Originaldokumente. Diejenigen zu Rambouillet, einschließlich des gesamten Vertragswerks, werden hier zum Teil erstmals, zumindest in gedruckter Form, veröffentlicht. Die Autoren beabsichtigen hiermit zweierlei. Einerseits wollen sie „einer neuen Mythenbildung über die vorgeblich so geheim geführten‚ Verhandlungen von Rambouillet entgegenwirken“, andererseits sollen die im ersten Teil veröffentlichten Dokumente die Bedeutung nationaler Mythen und ihrer Instrumentalisierung für die Kriege am Balkan erklären helfen. [1]

Das hält die Autoren allerdings nicht davon ab, ihrerseits im Vorwort einen Mythos betreffend der völkerrechtswidrigen Bombardierungen Jugoslawiens zu pflegen, wenn sie behaupten, der UN-Sicherheitsrat sei durch Rußland und China de facto blockiert gewesen. Abgesehen davon, daß sich eine solche Schlußfolgerung selbst aus ihrer eigenen Darstellung wohl kaum ziehen läßt, erinnere man sich bloß, wie problemlos China trotz Vernichtung seiner Belgrader Botschaft nach Kriegsende zur Stimmenthaltung im Sicherheitsrat zu bewegen war, als eine Zustimmung für die KFOR-Mission schließlich notwendig wurde.

Fehlende Quellenkritik

Der Diskussion über die Balkankriege durch die Veröffentlichung wesentlicher Dokumente eine Grundlage zu geben, macht Sinn, wenngleich auch die innerjugoslawischen Motivlagen ohnehin weit weniger umstritten sind als die der intervenierenden Staaten. Umso ärgerlicher ist das fast vollständige Fehlen jedweder Quellenkritik, mancherorts selbst der Quellenangaben. So erfahren wir von dem über zehn Seiten abgedruckten berühmten Memorandum der serbischen Akademie der Wissenschaften, in dem sich der großserbische Nationalismus erstmals nach Titos Tod lautstark zu Wort meldete, nicht einmal das Jahr seiner Veröffentlichung (1986), geschweige denn Art und Umstand derselben oder näheres über seine Rezeption.

Läßt sich dies noch leicht andernorts nachlesen, gilt dies von weniger bekannten, ebenfalls ausführlich abgedruckten Dokumenten schon weniger — etwa dem ein halbes Jahrhundert zuvor veröffentlichten Memorandum von Vasa / Cubriloviç, einer detaillierten Anleitung zur Vertreibung der im Kosovo lebenden AlbanerInnen.

Die Autoren zitieren umfassend aus „Anklageakten gegen die Vernichter des Albanervolkes“, publiziert 1913 in Wien vor dem Hintergrund der das Ende der türkischen Herrschaft am Balkan markiernden Balkankriege, in deren Folge Kosova in das serbische Königreich eingegeliedert wurde. Das Verhältnis zwischen Österreich-Ungarn und Serbien war bekanntlich bereits damals durch gegenseitige Ressentiments bestimmt, nicht zuletzt aufgrund der — im übrigen unerwähnt bleibenden — Annexion Bosniens und der Herzegowina durch das Habsburgerreich. Die in den „Anklageakten“ geschilderten „Blutbäder“ und „Metzeleien“ des serbischen Militärs an den Kosovo-AlbanerInnen sind daher wohl zunächst als in propagandistischer Absicht verfaßt zu lesen — allein der Leser bleibt auf Annahmen angewiesen. Einmal mehr fehlt jeder Hinweis auf die Umstände der Veröffentlichung oder ihre Wirkungsgeschichte.

Da es sich bei diesem Dokument um die einzige Schilderung der während des Balkankriegs verübten Verbrechen handelt, ist man verleitet, diesen Krieg allein unter dem Gesichtspunkt der „ethnischen Säuberung“ des Kosova durch Serbien zu rezipieren. Liest man umgekehrt das Dokument unter dem Gesichtspunkt seiner ihm vermutlich zugrundeliegenden Interessen, könnte man die geschilderten Greuel allzuleicht als reine Agitation abtun. Als Konsequenz, und ähnliches gilt für nicht wenige der im ersten Teil des Buches veröffentlichten Dokumente, bleibt die Lektüre eines erschütternden Berichts, aus dem auch nur irgendeinen Schluß über Entstehung und Entwicklung innerethnischer Gewalt am Balkan zu ziehen man sich mangels Sekundärinformation hüten muß. Dem erklärten Ziel der Autoren, zu nationalen Mythen verklärte Geschichte zu dekonstruieren, sodaß sich ihre Relevanz verringere, ist so jedenfalls wenig gedient.

Verhandeln? Besetzen!

Das Unterfangen von Petritsch im zweiten Teil des Buchs, die eigene, zwangsweise subjektive Sicht auf die Ereignisse, mit Hilfe seiner zwei wissenschaftlichen Koautoren und Dokumenten aus seinem Privatarchiv zur quasi objektiven Darstellung zu erheben, ist nicht nur nach akademischen Standesregeln fragwürdig. Ungeachtet des sichtlichen Bemühens um eine distanzierte Betrachtung muß bei solcher Vorgangsweise ein rechter Pallawatsch entstehen. Ablaufschilderung wie präsentierte Dokumente ermöglichen aber eine Differenzierung der bisherigen Einschätzung des — von den Autoren naturgemäß nicht als solches bezeichneten — Diktats von Rambouillet. Von Anfang an war der Abkommensentwurf, über dessen Autorenschaft im Buch keine genaueren Angaben gemacht werden, auf die Errichtung eines Protektorats und einer militärischen Besetzung des Kosovo durch die NATO ausgelegt. Hierin bestand der entscheidende Unterschied zur Situation vor Verandlungsbeginn. Diese war gekennzeichnet von einem brutalen, die Zivilbevölkerung einschließenden Vorgehen des serbischen Militärs, nicht jedoch von systematischen Vertreibungen, auf der einen und einer den Konflikt mit dem Ziel, NATO-Truppen ins Land zu holen, gezielt eskalierenden UÇK auf der anderen Seite — einer Strategie, die bereits die bosnischen Muslime erfolgreich vorgespielt hatten. Bereits im Oktober 1998 hatte Milosević einer unbewaffneten internationalen Präsenz sowie der Öffnung des Luftraums über Kosova und einer 25 km breiten „Sicherheitszone“ um diesen für die NATO zugestimmt, was sich im nachhinein als Einverständnis mit kriegsvorbereitenden Aufklärungsflügen herausstellen sollte. Den Autoren entgeht nicht, unter welch schiefem Licht die Koferenz von Rambouillet von Anfang an stand: „Daß NATO-Angriffe aber nur für eine Seite eine Drohung darstellten und der anderen unter Umständen sogar ins Kalkül passen könnten, machte dieses Friedensultimatum zu einer strittigen und vieldiskutierten Entscheidung.“ Dies führte letztlich auch zur Ablehnung des Abkommens durch die jugoslawische Regierung, wie aus einem öffentlichen Statement des serbischen Präsidenten Milutinović nach dem Scheitern von Rambouillet unzweideutig hervorgeht: „Moreover, what is even more cynical and fraudulent is the fact that the parties of Albanian separatist and terrorist movement are requested to sign the agreement they had made themselves, namely to agree to NATO’s occupation of Kosovo and Metohija.“ [2] Spätestens seit dem Eintreffen von Madeleine Albright in Rambouillet bestand das primäre Ziel der Konferenz im Zustandekommen der Legitimierung einer NATO-Besetzung: „Hätten die Kosovo-AlbanerInnen dem Abkommen zu diesem Zeitpunkt zugestimmt“, schreiben Pichler und Petritsch über die Situation kurz vor Verhandlungsende, „dann wäre den Serben/Jugoslawen unweigerlich die alleinige Schuld für das Scheitern zugewiesen worden.“ Folgt man den Autoren, betrieben die jugoslawischen Verhandler in Rambouillet eine Obstruktionspolitik mit dem offensichtlichen Ziel, die Sache in die Länge zu ziehen. Wohl mehr aus Hilflosigkeit denn aus Kalkül spielten sie hiermit USA und NATO in die Hände. Jugoslawien forderte zunächst eine beiderseitige Unterzeichnung der General Elements der von Petritsch auf Basis des Milosević-Holbrooke-Abkommens formulierten und „gegen den Widerstand der USA von der Kontaktgruppe als unverhandelbarer Grundlagenkatalog angenommenen“ Basic Elements. Diese sahen unter anderem ein dreijähriges Interimsabkommen, die Zusicherung der territorialen Integrität der Republik Jugoslawien und ihrer Nachbarstaaten sowie eine internationale Beteiligung an einer Lösung vor. Das Verlangen scheiterte an der Weigerung der Kosovo-AlbanerInnen, die territoriale Integrität anzuerkennen.

Vor dem Hintergrund dieses Szenarios ist der des öfteren und so auch im vorliegenden Buch vorgebrachte Hinweis, der „so heftig diskutierte und vorgeblich geheimgehaltene“ Annex B sei in Rambouillet gar nicht verhandelt worden, alles andere als eine Rechtfertigung. Tatsächlich wurde nicht nur der Anhang mit dem Truppenstatutabkommen, sondern das gesamte, die militärische Implementierung beinhaltende Kapitel 7 erst am Vormittag des letzten Verhandlungstages den beiden Parteien ausgehändigt. Dies bewirkte zweierlei: Die Kosova-Albaner stimmten zu, das Abkommen in zwei Wochen zu unterzeichnen, nicht ohne hinzuzufügen: „The Delegation of Kosova invites and expects the rapid deployment of NATO on the ground as an essential part of the Agreement“. Die jugoslawische Seite hingegen mußte erkennen, daß — völlig egal, wie die Verhandlungen ausgingen — am Ende NATO-Truppen in das Kosovo einmarschieren würden. Aus der zitierten Erklärung des serbischen Präsidenten Milutinović geht unzweideutig hervor, daß sich Jugoslawien — verständlicherweise — betrogen und hintergangen fühlte: „There has been an transparent and inappropriate attempt only a few hours before the talks were about to close to deliver the documents which had not even been discussed by the Contact Group. These documents are the so-called Annexes 2 and 7 (dealing with the police issues and troops). … They never wanted the agreement. The bottom line of this game of talks has been troops and troops alone. … There are attempts at making a good excuse for an aggression against a sovereign state.“ [3] Von da an ging gar nichts mehr. Irgendwann in diesem Zeitraum wird Belgrad wohl auch den wahnwitzigen Beschluß gefaßt haben, der bevorstehenden Besetzung mit der Säuberung des Kosovo von seinen BewohnerInnen zu begegnen. Die fogenden Pariser Gespräche waren nur mehr Kulisse für aufziehende jugoslawische Truppen und in Stellung gebrachte NATO-Kampfbomber, an deren Ende das unwürdige Schauspiel einer einseitigen Vertragsunterzeichnung durch Rugova und den von Petritsch wenige Monate zuvor „als geeigneten zukünftigen Ansprechpartner identifizierten“ Hashim Thaçi stand. Den Annex B betreffend schreiben die Autoren weiters, „daß Milosević in eine NATO-Luftraumüberwachung bereits im Oktober 1998 eingewilligt hatte und sich das Modell von Rambouillet an den Dayton-Vertrag anlehnte.“ Dies ist so nicht richtig. Die Luftraumüberwachung wurde in Kapitel 7, Artikel X wesentlich ausgeweitet (keine Einschränkung mehr auf unbewaffnete Aufklärungsflüge, Übertragung der Lufthoheit von Jugoslawien auf die NATO) und auch das Truppenstatutabkommen war weitergehend. Es beinhaltete beispielsweise das Recht der NATO, in ganz Jugoslawien Manöver abzuhalten. [4] Darüber hinaus ist es wohl kaum dasselbe, ob ein solches Abkommen nach Kriegsende oder als „Formulierung eines politisches Kriegsziel“ zustandekommt, wie es der Völkerrechtler Michael Geistlinger hierorts treffend bezeichnet hat. (Die territoriale Zugehörigkeit Bosniens zu Jugoslawien war in Dayton kein Thema mehr, in Rambouillet aber vor Verhandlungsbeginn explizit zugesichert worden.) Der Hinweis auf die weitgehende Identität zwischen dem in Dayton abgeschlossenen und jenem in Rambouillet vorgelegten Truppenabkommen ist trotz allem nicht uninteressant. [5] Belegt er doch, daß der Bombenkrieg gegen Jugoslawien keineswegs eine neue Qualität in das Vorgehen der „internationalen Gemeinschaft“ brachte, sondern als konsequente Zuspitzung des in Bosnien eingeschlagenen Weges zu lesen ist. Bis demnächst in Montenegro.

Wolfgang Petritsch, Karl Kaser, Robert Pichler: Kosovo — Kosova — Mythen — Daten — Fakten. Wieser Verlag, Klagenfurt/Celovec 1999, 390 Seiten, öS 348,—

[1Robert Foltins in Context XXI 6/99 an Kasers Beitrag zum Buch Balkankrieg geübter, ausschließlich auf begrifflicher Kritik basiernder Vorwurf, ein solches Verfahren schreibe seinerseits historische Mythen, „wenn auch kritisch“, fort, versteht dieses meiner Einschätzung nach vollkommen miß. Eine weitere Anmerkung zu Foltins Rezension sei hier noch angebracht. In seiner Kritik an dem von Hofbauer verwendeten Begriff „neue Kolonialisiserung“ entwirft Foltin sein eigenes Bild einer „neuen Kolonialverwaltung“, die der alten insofern gleiche, als auch sie „für Einzelne die Möglichkeit gibt, sich an den übriggebliebenen Raubökonomien … zu beteiligen.“ Und weiter: „Auch ÖsterreicherInnen können einiges als SoldatInnen für die KFOR oder als Gendarmen für die ’zivile Übergangsverwaltung’ oder die OSZE verdienen. Nicht zu vergessen die hunderten GewinnerInnen als MitarbeiterInnen von NGOs oder die blutleckenden BerichterstatterInnen der Journaille.“ Foltin übersieht ganz offensichtlich, in wessen Sold eine jede dieser Gruppen steht (worüber er sich an den Stammtischen jederzeit aufklären lassen kann). Und niemand wird wohl allen Ernstes behaupten, gut oder überbezahltes Personal sei für den Kolonialismus konstitutiv. Über dieses Mißverständnis ließe sich schweigen, würfe Foltin nicht zum Beleg seiner so flott entwickelten These von den NATO-Soldaten bis zu den MitarbeiterInnen auch der kleinsten NGO alle in einen Topf. Was immer man an gleichgelagertem Interesse diesen zu unterstellen bereit sein mag, so bestimmt nicht monetäre Motive. Die lächerliche Bezahlung vieler, wenn nicht der meisten unter den letztgenannten zeigt, daß Foltin schlicht nicht weiß, wovon er schreibt. Darauf in einem Medium hinzuweisen, dessen Herausgeberin als Trägerorganisation selbst an solchen Unternehmungen beteiligt ist, sei gestattet.

[2Metohija ist die offizielle serbisch-jugoslawische Bezeichnung für Kosova.

[3Dieses am 5. März in „Yugoslav Daily Survey“ veröffentlichte Dokument ist noch aus einem weiteren Grund interessant, beweist es doch, daß Jugoslawien bereits während der Verhandlungen sehr deutlich seine Ablehnung der militärischen Implementierung öffentlich gemacht hat, ohne daß dies, zumindest meiner nicht unaufmerksamen Wahrnehmung nach, in den westlichen Medien auch nur in einer Fußnote rezipiert worden wäre.

[4Ein weitergehender Vergleich ist anhand des kurzen, aus dem Dayton-Vertrag abgedruckten Ausschnitts nicht möglich, da sich unter der angegebenen Quelle nicht das Truppenstatutabkommen der NATO mit der jugoslawischen, sondern mit der bosnischen Republik findet. Diesem gleicht das in Rambouillet vorgelegte Abkommen allerdings weitgehend.

[5Im übrigen wurde von völkerrechtlicher Seite schon die IFOR/SFOR als Besatzungstruppe charakterisiert, der „lediglich die Legitimität des Kapitels VII der UN-Charta verliehen ist“. Allein die Tatsache, daß die NATO überhaupt mit Nichtmitgliedsstaaten Truppenstatutabkommen abschließt, war nur mit so phantasievollen Erklärungen wie „interpretative Fortbildung des NATO-Vertrages durch eine von allen Mitgliedsstaaten konsentierte Praxis“ völkerrechtens zu machen.

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