Österreich ist frei
Vom Service her gehören die österreichischen Sozialversicherungsanstalten bekannter Maßen nicht zu den schlechtesten. Es gibt nicht nur eine funktionierende Bürokratie; die Angestellten geben außerdem gerne Auskunft und zeigen sich im wesentlichen pragmatisch. Wenn der Sozialminister posaunt, Deserteuren aus der Wehrmacht stünden für ihre Haftzeiten in Konzentrationslagern und Gefängnissen keine Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung zu und man kann es nicht glauben, empfiehlt sich also die Nachfrage bei einer Pensionsversicherungsanstalt.
Ein ehemaliger Deserteur bittet mich, dies für ihn zu tun. Der 80-jährige Mann ist sich unsicher, ob er Pensionsersatzzeiten für seine Gefängnis- und KZ-Haft angerechnet bekommen hat.
Herr X. bezog im Juli 1943 einen Bunker in einem Osttiroler Bergwald. Hinter ihm lagen einige Monate als Soldat an der Eismeerfront. Die Brutalität der Wehrmacht und vor allem der Umgang mit den Kriegsgefangenen lösten bei dem damals 20-jährigen Bauernsohn Widerstand aus. Er hoffte auf eine baldige Niederlage der Wehrmacht. Die US-Armee war ja schon auf Sizilien gelandet. Doch im Jänner 1944 wurde das Versteck der mittlerweile dreiköpfigen Gruppe verraten. Das Divisionsgericht verurteilte Herrn X. zum Tode, das Urteil wurde später in eine langjährige Kerkerstrafe umgewandelt. [1] Zunächst hieß das rund sechs Monate GESTAPO-Haft, dann fünf Monate KZ Börgermoor, dann Wehrmachtsgefängnis in Torgau. Im Frühjahr 1945 wurde Herr X. schließlich in ein Bewährungsbataillon gezwungen. Er hatte Glück, überlebte die Rückzugsgefechte der Einheit, wurde von der Roten Armee aufgelesen, gut behandelt und erhielt schließlich Entlassungspapiere. Tschechische Soldaten nahmen ihm dann aber auf dem Weg nach Österreich die Papiere ab und verpflichteten ihn zur Arbeit. Im Dezember 1945 gelang ihm die Flucht, im Jänner 1946 war seine Odyssee zu Ende. Das Urteil der Wehrmachtsjustiz gegen ihn wurde nie aufgehoben, Entschädigung bekam er keine, um einen Opferausweis suchte er nie an.
Wenn wir diese Geschichte auf Pensionsersatzzeiten herunterbrechen wollen, stünden Herrn X. insgesamt 29 Monate Ersatzzeit für die Pensionsversicherung zu. Wir gehen bei dieser Rechnung von einer Gleichbehandlung mit Wehrmachtssoldaten oder Angehörigen der Waffen-SS aus. Das Sozialministerium würde ihm aber lediglich die Zeiten seiner Vogel-Freiheit im Wald, später im Bewährungsbataillon und der Gefangenschaft in Tschechien anrechnen. Akkurat die Schreckenszeit in den Klauen des Nazi-Terrors würde das Ministerium unterschlagen. Der Grund: Desertion aus der Wehrmacht gilt in Österreich als eine Tat, die von der Wehrmachtsjustiz zu Recht bestraft worden ist. Wer den Dienst in der Wehrmacht nicht „ordentlich“ erledigt hat, wird daher von der 2. Republik mit dem Entzug von Pensionsersatzzeiten ein zweites Mal bestraft. Ein vehementer Vertreter dieser Interpretation des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ist Sozialminister Herbert Haupt, einer der aufopferungsvoll um Entschädigungen für Kriegsgefangene aus Wehrmacht und SS gekämpft und schließlich im Verein mit dem Kameradschaftsbund auch durchgesetzt hat. Die Kriegsgefangenenentschädigung wird übrigens als monatliche Zusatzpension ausgezahlt.
In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung begründete Haupt seine Ansicht mit dem § 228 des ASVG. Wer sich die Mühe macht, dort nach zu lesen, wird kein Wort über Desertion oder Fahnenflucht finden. In Bezug auf den Nationalsozialismus heißt es bloß: „Als Ersatzzeiten gelten (...) Zeiten, während derer der Versicherte infolge einer Freiheitsbeschränkung — sofern es sich nicht um Zeiten einer Freiheitsbeschränkung auf Grund einer Tat handelt, die nach den österreichischen Gesetzen im Zeitpunkt der Begehung strafbar war oder strafbar gewesen wäre, wenn sie im Inland gesetzt worden wäre — an der Verfügung über seine Arbeitskraft gehindert gewesen ist.“ Die gesetzlichen Bestimmungen beruhen also auf einem Gedankenexperiment. Wer unter den Nazis für eine Tat verurteilt wurde, die schon vor 1938 strafbar war, wurde demnach zu Recht verurteilt und erhält keine Pensionsersatzzeiten für eine Haft. Bei einem Mord aus Eifersucht mag dieses Experiment noch aufgehen (Mord aus Eifersucht bleibt Mord aus Eifersucht), bei dem Delikt Desertion aus der Wehrmacht geht es gehörig daneben. Denn vor dem Anschluss hat es kein Gesetz gegeben, dass die Desertion aus der Wehrmacht unter Strafe stellen würde. Die Hauptsche Logik besagt aber, ein österreichischer Deserteur sei von den Nazi-Richtern zu Recht verurteilt worden, weil auch schon vor dem Anschluss die Desertion eines Österreichers im Inland aus der Deutschen Wehrmacht strafbar gewesen wäre. Nonsens? Ja. Über das ASVG ist die Ansicht des Sozialministers also nicht zu verstehen. Dem Hauptschen Denken dürfte mit Logik aber ohnehin nicht beizukommen sein. Da geht es wohl um Ehre, Treue, Volk, Reich und Vaterland und das ist ein anderes Kapitel. Lassen wir das, halten wir uns an das Recht und erkundigen wir uns bei der Pensionsversicherung, wie es tatsächlich mit den Pensionsersatzzeiten aussieht.
Die Vermittlung stellt mich dem zuständigen Sachbearbeiter durch. Ich nenne ihm die notwendigen Daten, erkläre die Sachlage und stelle ihm schließlich folgende Frage: „Können Sie mir sagen, ob der Pensionist X. die Zeiten in der GESTAPO-Haft und im KZ für die Pensionsversicherung angerechnet bekommen hat?“
Die Antwort kommt schnell und sicher: „Die sind sicher nicht angerechnet worden. Für GESTAPO-Haft, KZ-Haft, Wehrmachtshaft wegen Desertion gibt es keine Ersatzzeiten, nur für den Kriegseinsatz und dann Kriegsgefangenschaft bei den Alliierten.“
„Sind Sie sicher, dass Herr X. die Monate seiner Haft nicht angerechnet bekommen hat?“
„Normalerweise gibt es dafür keine Ersatzzeiten, wir sind für solche Fälle aber nicht zuständig. “
„Die Pensionsversicherungsanstalt ist dafür nicht zuständig?“
„Nein, wir haben damit nichts zu tun.“
„Wer denn?“
„Wenden Sie sich an einen jüdischen Verein ...“
„Wie meinen Sie das?“
„Die kennen sich da aus.“
„Aber es geht um die Pension ...“
„Ja, vielleicht wissen die was ...“
„Aber Herr X. ist ein Bauer aus Tirol ...“
„Ja das weiß ich schon, probieren Sie es trotzdem bei dem jüdischen Verein, die kennen sich da aus, bei uns gibt es keine Ersatzzeiten für das KZ ...“
„Welchen Verein meinen Sie ...“
„Versöhnungsfonds oder so heißt der irgendwie ..., vielleicht wissen die was.“
„Über die Pensionsersatzzeiten von Herrn X.? Holen Sie doch mal den Akt!“
Im Hintergrund ist ein Vorgesetzter aufmerksam geworden und mischt sich ein.
Der Sachbearbeiter wird nervös, unterbricht das Gespräch und holt schließlich den Pensionsversicherungsakt von Herrn X. Der Mann blättert kurz in den Papieren. Schließlich frohlockt er:
„Die Zeiten von April 1942 bis Jänner 1946 sind eh angerechnet worden.“
„Ach so, obwohl Herr X. desertiert und verurteilt worden ist?“
„Ja, wir haben da ein Schreiben von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter. Die hat bestätigt, dass Herr X. ganz normal Kriegsdienst geleistet hat. Die ganze Soldatenzeit ist für die Pension angerechnet.“
Ich bin etwas perplex. „Ach so? Herr X. war also kein Deserteur?“
„Das weiß ich nicht, hier steht auf jeden Fall, er hat Kriegsdienst geleistet, es passt also alles.“
Weil wir gerade ein so aufschlussreiches Gespräch führen, frage ich noch wegen einer Kriegsgefangenenentschädigung für Herrn X. nach. Die Anträge dafür sind bei den jeweiligen Pensionsversicherungsanstalten zu stellen. Wie erwähnt war Herr X. nach Kriegsende sieben Monate in tschechischer Gefangenschaft. Vom Gesetz her stünde ihm die monatliche Zusatzpension also zu, er ist Mindestrentner und braucht jeden Cent. Vorsichtshalber erwähne ich, dass Herr X. keinen Entlassungsschein aus der Gefangenschaft hat, weil er geflohen ist.
„Schreiben’s einfach rein: Keine Dokumente vorhanden. Das passt dann schon. Da sind wir nicht so“. Auf dem Antrag gibt es auch Fragen zu möglichen Verurteilungen nach dem Kriegsverbrechergesetz, NS-Wiederbetätigung oder NSDAP-Mitgliedschaft. Alles Makulatur‚ wie sich herausstellt.
„Werden diese Angaben alle überprüft?“
„Nein, wir schauen nur, ob sich die Angaben nicht widersprechen.“ Aha.
In etwa zur selben Zeit hat Herr X. einen Antrag auf Entschädigung aus dem Nationalfonds der Republik für Opfer des Nationalsozialismus gestellt. Bis vor kurzem hatte er nichts von der Existenz des Fonds gewusst. Der 80-Jährige hätte das komplizierte Formular ohne Hilfe auch wohl niemals ausgefüllt. Nun wird sein Antrag im Nationalfonds vom zuständigen Gremium, dem Komitee, geprüft. Es besteht unter anderem aus Politikern wie den beiden Nationalratspräsidenten Fischer und Fasslabend. Das Komitee tut sich gelinde gesagt schwer, Anträge von Deserteuren positiv zu bescheiden. Etliche Anträge sind abgelehnt worden. Geprüft wird vor allem, warum die Nazis den Antragsteller verfolgt haben. Deserteure müssen politische oder religiöse Motive glaubhaft machen können. Ob die Verfolgung von Deserteuren, die am Vernichtungsfeldzug nicht mehr mitmachen wollten, oder es verzogen, mit den Partisanen gegen die Wehrmacht zu kämpfen oder einfach von ihren durchgeknallten Nazi-Vorgesetzten „die Schnauze voll“ hatten, als politisch zu werten ist, darum wird im Kuratorium also gerungen. Fasslabend plagt etwa die Angst, dass Kriegsverbrecher Entschädigungen des Opferfonds bekommen könnten. Er malt sich das Hirngespinst von einem SS-Offizier aus, der nach begangenen Kriegsverbrechen aus Angst vor der Wehrmachtsjustiz (!) desertiert sei und nun um Entschädigung ansuchen könnte. Da solche Diskussionen eben ihre Zeit brauchen und die Entscheidungen im Konsens gefällt werden, können schon einmal zwei Jahre vergehen, bis ein Deserteur von einer Entscheidung erfährt so er dann noch lebt. Jeder Einzelfall muss eben akribisch geprüft werden. Dieses Vorgehen wird juristisch auch dadurch gestützt, dass die Urteile der NS-Richter gegen Deserteure ja immer noch nicht aufgehoben sind.
Herrn X. befallen inzwischen Zweifel. Er befürchtet abgewiesen zu werden. War es überhaupt richtig, einen Antrag zu stellen? Die Recherchen rund um seine pensions-‚ straf- und entschädigungsrechtliche Situation werden — wenig überraschend — zu einer Reise in das Innere Österreichs. Man lernt die Eingeweide des Landes wieder einmal so richtig gut kennen. Es ist ein traumhaftes Land. Fassen wir zusammen:
Im bekannt klaren Duktus des Sozialministers, erstens: Desertion aus der Wehrmacht ist strafbar, unstatthaft und verwerflich‚ weil ein Richter, der fiktiv dem österreichischen Gesetz von 1938 unterstehend, einen real existierenden Deserteur der deutschen Wehrmacht für eine Desertion aus einer fiktiven österreichischen Armee in einem fiktiven österreichischen Inland während einem real existierenden Nationalsozialismus schuldig gesprochen hätte.
Zweitens: Wer vor der krausen Logik des Sozialministers bei Recht und Gesetz Zuflucht finden will, greift ins Leere. Denn als gewiss gilt hierzulande offenbar, was sich zwar im Gesetz nicht findet, aber postnationalsozialistischer common sense ist: Einem Deserteur steht keine Ersatzpensionszeit zu. Gehandhabt wird die Sache aber pragmatisch. Statt das ASVG zu überprüfen oder, wie sonst üblich, zu novellieren, wird der Deserteure in einen braven Wehrmachtssoldaten verwandelt — und erhält seine Haftzeiten als reguläre Kriegsdienstzeiten angerechnet. Alle sind zufrieden — nur dem Deserteur ist dieses Narrenstück auch Jahrzehnte später nicht ganz geheuer.
Drittens: Einem Deserteur, der zu Kriegsende noch das Pech hat, in Kriegsgefangenschaft zu geraten, wird eine Kriegsgefangenenentschädigung ohne großes Federlesen nachgeschmissen. Bitte nimm sie! Du bist ein Opfer der Alliierten!
Viertens: Politiker prüfen im Komitee des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus, ob der Antrag eines Deserteurs richtig begründet ist. Folgten sie der Ansicht der Pensionsversicherungsanstalten inkl. des Sozialministers müssten sie immer gegen einen Deserteurs-Antrag entscheiden. Denn, siehe erstens, eigentlich ist eine Desertion ein Kriminal. Nun werden Deserteursfälle aber immer wieder mal — nach langem Zaudern und Zögern — positiv beschieden. Eine zu Recht erfolgte Verurteilung wird dann zu typisch nationalsozialistischem Unrecht und damit zu einem Entschädigungsgrund. Österreich beißt sich in seinen eigenen Nazi-Schwanz.
Fünftens: Die Urteile der NS-Militärjustiz sind von Staats wegen nie aufgehoben worden, obwohl ein von den Alliierten initiiertes Gesetz aus dem Jahre 1945 genau das von der Republik verlangt. Nachsatz: Als Grund dafür, warum die Urteile jetzt nicht aufgehoben werden, wird angegeben, es wäre schon damals nicht passiert. Und das werde wohl seinen Grund gehabt haben.
Sechstens: Für die Pensionsersatzzeiten sind im Zweifel die Juden zuständig. Die sind Spezialisten dafür, wie man aus einer berechtigten KZ-Haft auch noch Geld herausholen kann.
Zum Finale: Der Präsident des Kameradschaftsbundes, Keimel, erklärte nach Jahren der Deserteurs-Verteufelung im Mai d.J. zur Überraschung seiner Kameraden: „Auch ich war ein Deserteur.“ Er hatte zwei Tage vor Kriegsende seinen Gefechtsstand in Südtirol verlassen. Um Entschädigung hat er noch nicht angesucht. Pensionsproblem dürfte er auch keines haben. Verurteilung gibt es keine aufzuheben. Er ist ein vorbildlicher Deserteur — einer wie ihn sich Österreich nur wünschen kann. Gut möglich, dass ihn Bundeskanzler Schüssel demnächst zum Freiheitskämpfer ernennt.
Alles ist möglich. Österreich ist frei.
[1] Sein Freund Franz Stolzlechner wurde am 9. Juli 1944 auf dem Militärschießplatz in Kagran hingerichtet.
