EuropaKardioGramm, EKG 5-6/1995
Oktober
1995
EU-Agrarpolitik

Stille Revolution in der Landwirtschaft

Elmar Rieger stellt in seinem Artikel [*] in der Kölner Zeitschrift für Soziologie die These auf, daß die EU-Agrarpolitik zu einer Vertiefung von bereits bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten und regionalen Ungleichgewichten geführt hat.

Die westeuropäische Landwirtschaft ist einem besonders starken, von einem hohen Grad an Eigendynamik augezeichneten sozialen Wandel unterworfen. Der Beitrag des Agrarsektors am Bruttosozialprodukt der Union und der Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten Bevölkerung an der Erwerbsbevölkerung ist seit Anfang der fünfziger Jahre auf fast ein Fünftel gesunken. „Dabei vergrößerte sich die soziale Ungleichheit in den ländlichen Räumen, verschwanden Beschäftigungsmöglichkeiten und entwickelte sich die Landwirtschaft in einigen Regionen aufgrund moderner Produktionsmethoden zu einer Umweltbelastung ersten Ranges, während in anderen Regionen eine massive Vernachlässigung der Landwirtschaft in Form unkontrollierter Brache und Verödung zu beobachten war.“ Die EU-Agrarpolitik führt dazu, daß die Landwirte immer mehr in die Rolle transnationaler Versorgungsklassen gedrängt werden und bestimmte Merkmale und Tendenzen der agrarischen Sozial- und Wirtschaftsstrukturen verstärkt sowie Alternativen behindert werden. Die Großlandwirtschaft konnte sich wegen der in vielen Gebieten existierenden Familienarbeitsverfassung trotzdem nicht durchsetzen, was zu einer großen Heterogenität der Agrarstruktur führte.

Strukturmerkmale der Landwirtschaft

Die hier aufgezählten Strukturmerkmale der Landwirtschaft finden sich trotz der großen Heterogenität in verschieden starker Ausprägung in allen Gebieten.

Aufgrund der Dominanz der Familienarbeitsverfassung in der Landwirtschaft konnten sich Lohnarbeitsbetriebe und moderne Betriebsorganisationen nur in bestimmten Produktionszweigen und -standorten durchsetzen. In den meisten Bereichen bleibt der bäuerliche Familienbetrieb die „grundlegende Zurechnungseinheit der Eigentumsrechte, der Produktion und der Konsumtion, der sozialen Organisation, und damit eng verbunden, der Verteilung von Einkommen, Vermögen und Status“. Der gewaltige technische Fortschritt der Agrarproduktion wirkte jedoch auch auf die Familienbetriebe, sodaß diese in hohem Maße an die den Produktionsprozessen vor und nachgelagerten Marktzusammenhänge gebunden sind. Dieses Faktum wird vielfach als „indirekte Proletarisierung“ der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung bezeichnet.

Der Bauer hört auf, Herr in seinem landwirtschaftlichen Betrieb zu sein; dieser wird ein Anhängsel des Industriebetriebs, nach dessen Bedürfnissen er sich zu richten hat.

(Kauttsky 1966, zitiert nach Elmar Rieger)

Auf der anderen Seite werden auch die staatlichen sozialpolitischen Leistungen verstärkt auf die „selbstständigen“ Landwirte ausgedehnt. Indirekt bleibt die Proletarisierung deshalb, weil die Selbsteinschätzung vor allem durch die Gestaltung der Arbeit nicht mit der Lage der Lohn- und Gehaltsempfänger zu vergleichen ist.

Die Einbindung der Familienbetriebe in die kapitalistischen Produktionsprozesse geschieht vor allem durch die große Bedeutung der Genossenschaften, die die Betriebe sowohl beim Absatz und bei der Weiterverarbeitung ihrer Produkte als auch bei der Versorgung mit Betriebsmitteln in größere Wirtschaftsstrukturen integrieren. Die Genossenschaften sind jedoch nur mehr formal Eigentum der Landwirte, die kaum mehr einen Einfluß auf den über die Genossenschaften an sie herangetragenen Druck der Märkte haben.

Über die Organisierung in Genossenschaften und Interessensvertretungen findet letztlich auch eine Verflechtung mit der institutionellen Struktur der staatlichen Landwirtschafts- und Agrarpolitik statt. Diese Verflechtung wurde in hohem Grad institutionell verfestigt und führte in den westlichen Ländern zu einer strukturellen Privilegierung der agrarischen Interessensverbände.

Die EU-Agrarpolitik

Die Europäische Gemeinschaft sah von der Phase ihrer Gründung an eine besondere Bedeutung in der Eingliederung des Agrarsektors in die zu schaffende Zollunion. Als Grund dafür wurde einerseits die Notwendigkeit einer Versorgungsunabhängikeit durch die einheimische Landwirtschaft genannt, deren Produktivität nach dem Krieg einer Steigerung bedurfte. Andererseits sah man in den Nahrungsmittelkosten einen wesentlichen Faktor für die Lebenserhaltungskosten und damit für das Lohnniveau und die Arbeitskosten für die Industrie. Daß die Ansicht, ein integrierter Wirtschaftsraum würde ohne eine Einbeziehung der Landwirtschaft auf große Schwierigkeiten stoßen, nicht unwidersprochen war, zeigte die zur selben Zeit gegründete EFTA, die den Bereich der Landwirtschaft ausklammerte. Ein dritter Grund für die Bedeutung, die die EG dem Agrarsektor zuerkannte, lag in der Erwerbsstruktur der Mitgliedstaaten und deren Bedeutung für die Außenhandelsbilanz durch einen hohen Exportanteil landwirtschaftlicher Produkte. Eine Ausklammerung der Landwirtschaft hätte einen Ausschluß der ärmsten, fast ausschließlich auf Landwirtschaft gestützten Regionen bedeutet.

Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik sollte eine Verkleinerung des Einkommensrückstandes der in der Landwirtschaft Beschäftigten gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen und eine Beseitigung der Ineffizienz landwirtschaftlicher Kleinbetriebe sein.

Die Vorschläge der Kommission von 1960 zielten auf ein sehr einfaches System einer gemeinsamen Agrarpolitik. Freier Warenverkehr und Wettbewerb sollten auf der Basis eines einheitlichen Agrarpreisniveaus durch die Abschaffung aller direkten Subventionen, Mengenregulierungen, bilateralen Sonderabkommen und sonstiger Handelshemmnisse möglich werden. Diese klassische Marktregulierung durch Preise wurde allerdings etwas eingeschränkt, indem eine Absicherung des Preisniveaus erzielt wurde, nach außen durch die Anhebung der Einfuhrpreise auf bestimmte Richtwerte und nach innen durch Stützungskäufe zu festgesetzten Preisen für Grundprodukte. Diese Einschränkungen wurden in der Folge von den Landwirtschaftsministern verstärkt. Institutionelle Preise wurden zu einem dominanten Prinzip der gemeinsamen Agrarpolitik. Der Ministerrat setzte außerdem durch, daß die Agrarpolitik durch den allgemeinen Haushalt der Union finanziert wird und behielt sich die Festsetzung der Preise vor. „Für rund 70 Prozent der Agrarerzeugnisse bestehen Absatz- und Preisgarantien (hauptsächlich Getreide, Milch, Fleisch und Wein), für ca. 21 Prozent gibt es einen Einfuhrschutz gegen Niedrigpreiseinfuhren (Geflügel, Eier und einige Obstsorten) und für 2,5 Prozent der Agrarerzeugnisse gibt es Ergänzungsbeihilfen, um die Verbraucherpreise auf einem niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig den Erzeugern ein bestimmtes Einkommen zu sichern (Olivenöl und Hartweizen).“ Die gemeinsame Agrarpolitik bedeutet damit eine Übertragung nationalstaatlicher agrarpolitischer Kompetenzen auf Einrichtungen der Union. Seit den siebziger Jahren wurde die Preispolitik durch eine Strukturpolitik ergänzt, der, im Vergleich zur Preispolitik, trotz der insgesamt steigenden Aufwendungen der Union eine sehr viel geringere Bedeutung zukommt.

Die ursprünglichen Zielsetzungen der EU-Agrarpolitik mußten bald abgeändert werden. Durch den technischen Fortschritt und die gesicherten hohen Preise kam es zu einer Mobilisierung von Produktionsreserven. Der Verbrauch von Nahrungsmitteln nimmt jedoch in entwickelten Volkswirtschaften des Westens kaum noch zu. Die langfristige Strategie der EU versucht daher Teile der Landbevölkerung zur Abwanderung in profitablere Wirtschaftsbereiche zu veranlassen und die Vergrößerung und Rationalisierung der verbleibenden Betriebe zu fördern, um dadurch deren Einkommen zu erhöhen und gleichzeitig den Zusammenbruch der Agrarmärkte durch ein dauerndes Überangebot zu verhindern.

Die landwirtschaftliche Bevölkerung nimmt durch die gemeinschaftlich organisierte Marktordnung von der ihre Lebenslage abhängt, die Merkmale einer transnationalen „Versorgungsklasse“ an. Allerdings knüpfen die staatlichen bzw. gemeinschaftlichen Leistungen, die der Landwirtschaft das Überleben sichern, an Prozesse des Produzierens und Verkaufens an. „Die enge Verbindung zwischen landwirtschaftlicher Produktion und dem Transfersystem der Union hat verhindert, daß, trotz der wachsenden Ungleichheit der landwirtschaftlichen Einkommen, Fragen der Einkommens- und Verteilungsgerechtigkeit eine größere Rolle gespielt haben.“ Da die Bedingungen landwirtschaftlicher Einkommen vielfach nicht erkannt wurden, führte die Durchsetzung neuer, gemeinsamer institutioneller Rahmenbedingungen zu einer unterschiedlich starken Privilegierung einzelner Sektoren und damit zu einer systematischen Kumulierung von Vor- bzw. Nachteilen.

So ist festzustellen, daß je mehr Finanzmittel der Union fließen, je kleiner — gemessen am Anteil der Erwerbsbevölkerung — der Agrarsektor ist. Die an der Produktion der Betriebe orientierten Leistungen begünstigen die vergleichsweise leistungsstarken Betriebe West- und Nordeuropas. Diese Tendenz wird noch dadurch verstärkt, daß vorrangig jene Produkte gefördert werden, die bei der Gründung der Union die wichtigsten waren (Milch, Weizen, Schweinefleisch) und die Schwerpunkte trotz Süderweiterung beibehalten wurden. Die neugeschaffene Strukturpolitik kann diese systematische Begünstigung großer Betriebe kaum ausgleichen. „Es spricht auch einiges für die Vermutung, daß selbst jene Strukturprogramme, die ausdrücklich geographische und agrarstrukturelle Benachteiligungen bestimmter Regionen zumindest ansatzweise kompensieren sollten, nur selektiv und eingeschränkt wirksam werden, weil nationale Agrarverwaltungen oft nicht in der Lage sind, die entsprechenden Programme der Union adäquat umzusetzen.“

In ganz Europa ist eine Vergrößerung der Betriebe bei gleichzeitiger Bedeutungszunahme der Familienbetriebe zu beobachten. Zwar gibt es seit Mitte der achtziger Jahre wieder einen Zuwachs an Fremdarbeitskräften, doch ist dieser nur im Zusammenhang mit der Tendenz zu Mehrfachbeschäftigungen in der Landwirtschaft zu sehen. Daneben gibt es eine Tendenz zu Nebenerwerbsbetrieben, in denen in der Regel der/die BetriebsinhaberIn einer außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung nachgeht. Der Bedeutungszuwachs der Familienarbeitsverfassung und die Zunahme der Mehrfachbeschäftigung im Agrarsektor führen auch zu einer Feminisierung der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung. „Ein zunehmend größerer Anteil der landwirtschaftlichen Arbeit wird von Frauen erledigt und der überwiegende Teil der Teilzeitbetriebe wird von den Ehefrauen bewirtschaftet.“ Trotz der Begünstigung der großen Beriebe kam es nicht zur geplanten Abwanderung kleinerer Betriebe in andere Wirtschaftszweige. Erstens wurde die Arbeitsmarktlage überall schlechter, zweitens schaffen die institutionellen Preise auch für die kleineren Betriebe und die Teilzeitlandwirtschaft ein sicheres Markt- und Absatzklima, das zwar kein hohes, aber zumindest regelmäßiges Einkommen garantiert.

Die gemeinsame Agrarpolitik funktioniert somit als „Wachstums-, Intensivierungs- und Rationalisierungsmaschine gegenüber der Landwirtschaft“. „Die Kumulierung wirtschaftlicher Vorteile — und eine entsprechende Kumulierung von Nachteilen — auf der Grundlage bestehender Privilegierungen durch Standortvorteile, Marktnähe usw. ist eine unmittelbare Konsequenz der Binnenstruktur der gemeinsamen Agrarpolitik, vor allem der gemeinschaftlich finanzierten Marktordnung mit der Betonung garantierter Preise. Gleichzeitig ist die Durchschlagskraft der organisierten Interessen als Reaktion auf die starke Abhängigleit von der Agrarpolitik der Union — vor allem in ihrer gegenwärtigen Form - stark angewachsen. Diese hochgradig selektiven Interessen sind ein zentraler Faktor bei der Reproduktion dieses sozialen Systems und seiner institutionellen Grundlagen. Auch die zunehmende Bedeutung von Quotenregelungen, von Zwangsbranche und ähnlichen Regelungen mit dem Ziel eines Abbaus der Überproduktion verstärken so lange diese Differenzierungsprozesse in der Landwirtschaft der Union, wie sie ohne Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der einzelnen Betriebe und Erzeugergruppen umgesetzt werden.“

[*Rieger, Elmar: Ein Beitrag zur soziologischen Analyse transnationaler Integrationsprozesse. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie, Jg. 47, Heft 1, 1995, S. 65-94.

[*Rieger, Elmar: Ein Beitrag zur soziologischen Analyse transnationaler Integrationsprozesse. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie, Jg. 47, Heft 1, 1995, S. 65-94.

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)