Heft 2-3/2004
März
2004

Triumph des juristischen Willens

Gnade statt Recht für Wehrmachtsdeserteure

Der Nationalrat hat sich 1999 überra­schend für die Re­habilitierung der Wehrmachtsdeserteure ausgespro­chen. Vier Jahre später entschließt sich das Justizministerium zur Fahnen­flucht auf höchstem Niveau. Eine Zwi­schenbilanz.

Zuletzt war es ein Feilschen um juristische Textsorten. Halbsätze aus irgendwelchen Verordnungen wurden ins Treffen geführt gegen diesen und jenen Paragrafen. Ein kaum auf Deserteure und Kriegsdienstverweigerer an­gewendetes Gesetz der provisorischen Bundesregierung aus dem Jahre 1945, das Aufhebungs- und Einstellungs­gesetz für Strafverfahren und Verurteilungen der NS-Justiz, unterlag schließlich gegen ein gänzlich in Vergessenheit ge­ratenes Gesetz aus dem Jah­re 1946, die sogenannte Be­freiungsamnestie. Fazit des Justizministeriums: Der Nationalrat bezog sich bei sei­nem Beschluss von 1999 auf das falsche Gesetz, die Ver­urteilungen durch die NS-Militärgerichtsbarkeit sind mit der — erst kürzlich wieder­entdeckten — Befreiungsam­nestie aus dem Jahre 1946 längst aufgehoben. Bemerkt hatte das damals freilich nie­mand. Justizminister Böhmdorfer hat den Justizausschuss im Herbst über diese kolos­sale Entdeckung informiert und damit ist — so das Minis­terium in einem Schreiben an den Deserteur Richard Wadani — die parlamentarische Behandlung der Sache vor­läufig abgeschlossen.

Die Wehrmachts-Juristen wussten folgerichtig zu urtei­len. In einer Volksgemeinschaft, die sich als Ganzes der Barbarei verschrieben hatte, lagen Todesurteile gegen De­serteure in der Natur der Sa­che. Wer nichts gegen Deportationen und Massenmord einzuwenden hat, wird die Exekution aus politischen Gründen (der Sinn der Urtei­le war, die aus der Volksge­meinschaft und ihrer Armee Flüchtenden auszumerzen) nur schlüssig finden. Man kann annehmen, dass sie die Zehntausenden Exekutionen mit gutem Gewissen ange­ordnet haben. Zu ihren Taten konnten die meisten von ih­nen jedenfalls auch nach 1945 unbeschadet stehen.

Den Juristen im Justizmi­nisterium ist sechzig Jahre später in ihrem plötzlich an den Tag gelegten juristischen Eifer eine gewisse Unbehag­lichkeit anzumerken. Gewiss, dem Gesetzgeber sei es mit der Befreiungsamnestie nicht um ein Zeichen der Rehabili­tierung der Wehrmachtsde­serteure gegangen, schreibt ei­ner von ihnen an Wadani, aber mehr sei unter den gege­benen politischen Umständen nicht zu haben, meint ein an­derer am Rande eines ent­sprechenden Symposiums im Parlament.

Was ist von der Republik zu haben, vier Jahre nachdem sich der Nationalrat überraschend dazu durchgerungen hat, die Ehre der Opfer der NS-Militärjustiz in aller Öf­fentlichkeit einmal wieder­herzustellen? Was ist der Staat 2004 jenen bereit zu geben, die der Armee des national­sozialistischen Regimes, ver­eidigt auf den Führer höchst­persönlich, die Gefolgschaft aufgekündigt haben? Was werden jene Deserteure und Wehrkraftzersetzer hören, welche die erbarmungslose Verfolgung aller militärischen, polizeilichen, juristischen und zivilen Gliederungen des nationalsozialistischen Appara­tes und der Volksgemein­schaft überlebt haben? Dass sie zu Recht in den Lagern waren, wie es der amtierende Sozialminister einmal nahe ge­legt hat? Was werden die An­gehörigen geköpfter Kriegs­dienstverweigerer und erschossener Deserteure erfah­ren? Dass Desertieren aus der Wehrmacht wirklich nicht schick und o.k. war, wie der freiheitliche Abgeordnete Bauer meinte. Was wird die Öffentlichkeit erfahren? „Wir wollen die Desertion mora­lisch nicht höher stellen, als die Ableistung der Dienst­pflicht, der sich die meisten Soldaten gestellt haben, weil sie es für ihre Pflicht hielten, für ihr Vaterland zu kämp­fen“, wie der ÖVP-Abgeordnete Kukacka zum Besten gab? Nichts von all dem — das wurde schon oft genug gesagt und es sitzt. Die Deserteure werden stattdessen vermutlich einen milden Brief des frei­heitlichen Justizministers er­halten mit dem Hinweis, dass sie schon 1946 amnestiert, al­so begnadigt worden sind. Sie haben sozusagen noch einmal Glück gehabt. Es ist Gnade vor Recht ergangen.

Optimisten ließ der Natio­nalratsbeschluss von 1999 glauben, die Republik werde sich tatsächlich einmal offen zu ihrer eigenen Grundlage bekennen, nämlich der militärischen Niederlage der Na­zi-Armee und damit zu jenen, die sie offensichdich verach­tet, bekämpft oder zumindest geschwächt haben. Dieser treuselige Glauben scheint ein­mal mehr enttäuscht zu wer­den. Es war offensichtlich falsch, darauf zu setzen, dass ein Staat, der gewisse Züge des Nationalsozialismus noch Jahr­zehnte nach dem Untergang des Dritten Reiches nicht ab­streifen und deshalb kein gu­tes Wort über Deserteure ver­lieren konnte, sich zur Reha­bilitierung der Tapferen hinreißen lässt. Der Nationalrat ist wohl fähig, die Schandta­ten des Nationalsozialismus alljährlich rituell zu bedauern, die Opfer zu bemideiden und in jüngster Zeit auch mit ba­rer Münze teilweise zu ent­schädigen, nicht aber, aufrich­tig und konkret jenen zu dan­ken, die in einem Herzen der Bestie, den militärischen Formationen mit fast 1,3 Millio­nen Österreichern, den Spieß umgedreht, die Maschinerie sabotiert, mit dem Feind kol­laboriert, die Wehrmacht ver­raten oder einfach verlassen haben, um ihr ganz persönli­ches Wohlergehen über jenes der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft zu stellen.

Es ist wohl letzteres Motiv, das eine pauschale Rehabili­tierung der Wehrmachtsdeserteure per einfachem Ge­setzesbeschluss bisher verhin­dert hat. Es habe eben Deser­teure gegeben, heißt es immer, wenn auf diese simple und klare Möglichkeit hingewie­sen wird, die der Wehrmacht und ihrem Angriffskrieg aus ganz eigennützigen Gründen ade gesagt haben — ohne poli­tisches, religiöses oder sonst wie ehrenwertes Motiv. Sie ha­ben nur gegen Adolf Hitlers oberste Regel für die Volks­genossen verstoßen, und das wird ihnen bis heute übel ge­nommen: „Wir wollen nichts sein für uns, sondern nur für unser Volk. Wir wollen nichts erringen für uns, sondern al­les nur für Deutschland, denn wir sind vergänglich, aber Deutschland muss ewig le­ben.“ Die Weigerung des Na­tionalrates, die Wehrmachts­deserteure per Gesetz unmiss­verständlich, pauschal und ohne wenn und aber zu reha­bilitieren und damit offen zu signalisieren, dass sie richtig gehandelt haben, zeigt, wie gut Adolf Hitlers Losung in der postnazistischen Gesell­schaft angekommen ist.

Fortsetzung der Verfol­gung mit anderen Mitteln

Mit der Wiederentdeckung des Amnestiegesetzes ist den Juristen ein geradezu idealty­pisch postnazistischer Coup gelungen. Sie paßt zu der vor­herrschenden Tendenz, die Rehabilitierung der Deserteu­re nicht als zu leistenden Rechtsakt zu sehen, der ein Stück republikanische Nor­malität herstellen würde, son­dern als Gnadenakt, den man den alten Männern vor ihrem Tod noch möglicherweise ge­willt ist, zuzugestehen. Diese „Lösung“ des Problems ist bezeichnend für die irre Selbstgefälligkeit einer Repu­blik, die sich von Anfang an als unschuldiges Opfer der Nationalsozialisten dargestellt, ja gefeiert hat und zugleich nicht mit den Nationalsozia­listen brechen konnte, weil sie in einer kurzen Phase der Ab­rechnung gewahr wurde, wie viele von ihnen in Mitten der Gesellschaft hausten. Die dar­auf einsetzende Versöhnung musste dazu führen, dass als Heimkehrer jene bezeichnet wurden, die aus der Kriegs­gefangenschaft endassen wur­den und nicht jene, die den Lagern der Vemichtungsmaschinerie entkommen waren oder aus dem Exil kamen; dass Kriegsopfer nicht jene waren, die von der Militär­maschine des Dritten Reiches im Angriffs- und Vernich­tungskrieg getötet worden sind, sondern durch den Befreiungskrieg der Alliierten starben; dass Helden nicht je­ne genannt wurden, die unter der Übermacht der Volksge­meinschaft sich gegen den Nationalsozialismus stellten und ihm die Gefolgschaft ver­sagten, sondern jene, die bis zum letzten Atemzug für die Barbarei weiterzukämpfen ge­willt waren.

Wer also im Nachkriegs-Österreich als Deserteur be­kannt war, musste sich auf eine Fortsetzung der Verfolgung mit anderen Mitteln einstellen. Die Niedertracht, dass von den nationalsozialistischen Mi­litärbehörden Verfolgte und in Konzentrationslager depor­tierte Bürger der zweiten Re­publik bis heute nicht mit Pensionsersatzzeiten für die Monate und Jahre ihres Lei­dens rechnen können, ist ein Mosaikstein nationalsozialisti­scher Kontinuität. Ein ande­rer ist die überdurchschnitt­lich hohe Ablehnung von An­trägen auf Opferfürsorge nach Verfolgung wegen militäri­scher Delikte. Ein weiterer ist die fortwährende Beschimp­fung als Verräter, was allen, die den Verrat als gute Tat gegen den Nationalsozialismus be­urteilen können, als Verhöh­nung vorkommen muss.

Geehrt werden jährlich die Soldaten der Wehrmacht, begnadigt also nun die Deserteure. Wen wundert es, dass sich etliche von ihnen mit Grausen abwenden, wenn sie mit den aktuellen Entwicklungen in der Causa konfrontiert werden. Wer will sich dauernd rechtfertigen müssen — zumal gegenüber je­nen, die mit Blindheit geschlagen sind. Es blieb dem ÖVP-Abgeordneten Fassl­abend vorbehalten, das erzwungene Schweigen der De­serteure schulterzuckend als Opportunität zu bezeichnen. Die Frage nach dem Zustand einer Gesellschaft, in der das Schweigen über eine Deser­tion aus der Hitler-Wehr­macht überhaupt als Oppor­tunität noch gelten kann, ist diesem Denken ganz verstellt.

Die Juristerei, die Böhmdorfers Beamte sich nicht schämen durchzuführen, kommt einem gehörigen de­mokratischen Infantilismus gleich. Was 1946 schlecht, unbeabsichtigt und unbemerkt gemacht und sodann verges­sen wurde, wird 2004 nicht besser gemacht, absichtlich hochgehalten und als bemer­kenswerter Fund bezeichnet. Das Vorgehen des Justizminis­teriums verleugnet die Tatsa­che, dass die demokratische Republik nur entstehen konn­te, weil die Nazi-Wehrmacht von den Alliierten nieder­gekämpft wurde — unter wenn auch zahlenmäßig geringer Beteiligung von Überläufern, De­serteuren und Fahnenflüchti­gen. Ihnen ist gegen die Mehr­heit Recht zu geben. Wer das verweigert, betreibt selbst Fah­nenflucht auf höchstem Ni­veau.

Die Identifikation mit der Deutschen Wehrmacht scheint ungebrochen. Anders kann der nun schon Jahre dauernde Eiertanz um die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure nicht ge­deutet werden. Jenseits von halbherzigen Bekenntnissen zur Verantwortung für die Nazi-Gräuel steht die Repu­blik offenbar mit beiden Bei­nen im Marschgewand des Dritten Reiches. Darüber hat uns das Justizministerium und der Nationalrat im Jahr 2003 neuerlich aufgeklärt.

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