ZOOM 3/1997
Juni
1997
Rußland im Jahr 2000:

Zivildienst, Berufsarmee oder keines von beiden?

In der russischen Armee herrschen katastrophale Zustände, die Einführung einer Berufsarmee ist umstritten. Während Wehrdienstverweigerer fallweise mit Gewalt in die Kasernen gebracht werden, gibt es immer noch keinen Zivildienst.

Der Zustand der Armee ist eines der brennendsten Probleme des heutigen Rußland. Die Frühjahrseinberufung zum Grundwehrdienst hat Anfang April erneut eingesetzt. Das Militär muß um seine Grundwehrdiener „kämpfen“. Seit Jahren gelingt es nicht, das vorgesehene Kontingent zu erreichen. Ein großer Teil der Jugendlichen nützt die Möglichkeiten eines Aufschubs, der für eine Berufsausbildung, aus gesundheitlichen sowie sozialen Gründen gewährt wird. Gutsituierte Leute richten sich Befreiungen und Aufschübe mittels Schmiergeld. Allen ist eines gemeinsam: Sie wollen nicht in eine Armee, in der sie von älteren Soldaten unter stummer Billigung der Offiziere schikaniert, gedemütigt und sogar gefoltert werden. Derartige Fälle bezeichnet man in der Bevölkerung mit dem Ausdruck „Dedowschtschina“, das Gesetz nennt sie „vorschriftswidrige Beziehungen“. Hinzu kommen selbst „unter friedlichen Bedingungen“ Todesfälle in der Armee und die mangelnde Ernährung. Bis vor kurzem hat der Tschetschenienkrieg die Situation zusätzlich verschärft. Der seitens Armeeangehöriger und der Gesellschaft des öfteren geäußerte Vorwurf, die Jugend wolle nicht Armeedienst leisten, trifft insofern nicht zu, als sich die Ablehnung im allgemeinen nicht gegen die Armee an sich, sondern gegen eine solche Armee richtet, wie sie soeben skizziert wurde. Das gilt auch für die vergleichsweise geringe Zahl der Wehrdienstverweigerer, die nur zu einem kleinen Prozentsatz von pazifistischen Anschauungen geleitet werden.

Ab dem Jahr 2000 soll es diese Probleme nicht mehr geben. Geht es nach dem „Willen des Präsidenten“, so soll zur Jahrtausendwende in Rußland eine Berufsarmee existieren. Dies hat Jelzin im Dekret Nr. 722 vom 16. Mai 1996 in der Wahlkampfzeit des Vorjahres festgelegt und damit bei vielen jungen Leuten die Hoffnung geweckt, daß 1999 das letzte Mal Einberufungsbefehle „ins Haus flattern“ werden. Bisher blieb das Präsidentendekret allerdings „ein Stück Papier“. Keinerlei Vorbereitungen in diese Richtung sind erkennbar. Der Verteidigungsminister hält vor dem Jahr 2005 eine Berufsarmee für unrealisierbar [1] und macht kein Hehl aus seiner Ablehnung des Dekrets. Kürzlich wurde er mit der Aussage zitiert, eine Berufsarmee bräuchte nur „neureiche Russen, die auf den kanarischen Inseln Urlaub machen“. [2] Tatsache ist, daß die Einführung einer Berufsarmee großen Anklang bei der Bevölkerung findet. Sie gilt bereits nahezu als „Allheilmittel“ für die Zustände in den Streitkräften und die Probleme der Wehrpflichtigen. Unzureichend ist bislang die Diskussion um mögliche Gefahren, die eine Berufsarmee für die Gesellschaft und den Staat mit sich bringen könnte. Die Stimmen, die vor einer „vom Volk isolierten Armee“ warnen, gehen in der allgemeinen Debatte meist unter. Einige befürchten, daß ein Berufssoldat, der für seine Arbeit bezahlt bekommt, zur Ausführung jedes beliebigen Befehls bereit ist und zum Spielball „seiner“ Regierung wird. Tatjana Kasatkina vom Menschenrechtszentrum Memorial teilt die Skepsis, daß sich in einer Berufsarmee die Leute sammeln könnten, die keinerlei moralische Prinzipien kennen. Es sei eine Tatsache, daß während des Tschetschenienkrieges die schwersten Verbrechen an der Zivilbevölkerung nicht von Präsenzdienern begangen wurden – die teilweise 18jährigen Burschen seien selbst von den Tschetschenen bemitleidet worden –, sondern von „Vertragssoldaten“, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt hatten. General Eduard Worobjow, der sich im Dezember 1994 weigerte, den „Tschetschenienfeldzug“ anzuführen und nunmehr Parlamentsabgeordneter ist, warnt aus diesem Grund vor einem schnellen und konzeptlosen Übergang zu einer Berufsarmee. Die Auswahl der Soldaten und ihre Ausbildung müsse sehr gewissenhaft erfolgen. [3]

Postkartenaktion mit der For­derung nach Annahme des Zi­vildienstgesetzes unter dem Motto: „Ein Gesetz, ein gutes Gesetz, ein Gesetz sofort!“

Infolge des offensichtlichen Vorhabens betreffend den Aufbau einer Berufsarmee besteht die Gefahr, daß die Notwendigkeit der Annahme eines Zivildienstgesetzes in den Hintergrund gerät. Die nichtstaatliche Organisation ARA („Antimilitaristische radikale Vereinigung“) prägt daher seit dem Präsidentendekret die Devise „Eine Berufsarmee im Jahr 2000, ein Zivildienstgesetz sofort!“ [4] Derzeit steht Wehrdienstverweigerern nur der Gerichtsweg offen, um die Legitimität ihres Anspruches auf Zivildienst unter Beweis zu stellen. Die russische Verfassung von 1993 garantiert zwar das Recht auf Zivildienst im Artikel 59, Punkt 3, jedoch wird seither um das dazugehörige Gesetz gerungen. In erster Lesung stimmten die Abgeordneten bereits am 14.12.1994 dafür. Danach wurden eine Reihe von Abänderungen am Text vorgenommen. Dennoch konnte seither keine Einigung mehr erzielt werden, wofür das Kräfteverhältnis in der Duma ausschlaggebend ist. „Das Problem liege nicht im Text, sondern in der Einstellung zur Idee des Zivildienstes an sich“, so ein Mitglied der parlamentarischen Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema befaßt. Das Verteidigungsministerium vertritt keine eindeutige Position. Es existieren zwei Meinungen: einerseits die kategorische Ablehnung des Zivildienstes, andererseits der Wunsch nach einem „Dienst ohne Waffe“, der dennoch mit dem Verteidigungsministerium gekoppelt ist oder in „Baubataillons“ geleistet wird. [5] Derartige Pläne stoßen auf heftigen Widerstand bei Menschenrechtsorganisationen. Gleb Edelew von der Bewegung gegen Gewalt in Jekaterinburg erzählt von Briefen der Einberufungskommission, die bereits jetzt schwarz auf weiß Wehrdienstverweigerern als „Zivildienst“ das Einrücken in Baubrigaden oder Truppen des Innenministeriums vorschlagen. [6] Damit besteht die reale Gefahr, daß der Zivildienst den Charakter einer „Bestrafung für Wehrdienstverweigerer“ annehmen wird. Nach Vorschlägen der Militärs soll das Recht auf Zivildienst außerdem jenen Leuten vorbehalten bleiben, die religiöse Gründe geltend machen beziehungsweise nur Angehörigen a priori festgelegter Konfessionen. Auf einer erweiterten Sitzung des Verteidigungsausschusses, die am 7.4.1997 in der Duma stattfand, zeigte sich erneut, daß die Länge des Zivildienstes deutlich die Länge des Wehrdienstes (2 Jahre) überschreiten und er möglicherweise nicht am Wohnort abzuleisten sein wird. Erstmals wurde für den Zivildienst sogar die Dauer von vier Jahren vorgeschlagen, [7] während bisher die ohnehin um 50 % längere Zeit von drei Jahren als Konsens galt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, daß viele Verweigerer das Fehlen des Gesetzes bevorzugen, womit jedoch der Rechtsnihilismus verstärkt wird. „Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz“, lautet das Motto der Pazifisten, die bereits ankündigten, auch nach einem etwaigen Gesetzesbeschluß sowohl den Militär- wie auch den sogenannten „Zivildienst“ zu verweigern. [8] Aktivisten der Liberalen Union ‚Jugendsolidarität‘ wollen sich auf den Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte berufen, die „Sklaverei“ verbietet. Die zwangsweise Einberufung, ob mit oder ohne Waffe, falle ihrer Meinung nach in diese Kategorie. [9] Im neuen Strafgesetzbuch, das seit Jänner 1997 in Kraft ist, wird in Artikel 328 die Entziehung vom Militär- und Zivildienst als Delikt festgeschrieben.

Unterdessen dokumentieren Menschenrechtsorganisationen immer wieder Fälle, in denen Wehrdienstverweigerer mit Gewalt in die Kasernen gebracht werden. Anfang April begann ein Strafverfahren gegen Angestellte eines Moskauer Militärkommandos, die im Dezember den Versuch unternahmen, den Verweigerer Alexander J. zum Wehrdienst zu zwingen. [10] Zusätzlich sehen sich Zivildienstbefürworter oftmals Vorurteilen der Gesellschaft gegenüber, die geneigt ist, das Recht auf Zivildienst niedriger zu achten als die Pflicht, Rußland mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Nicht selten äußern Familienangehörige, die beispielsweise im Zweiten Weltkrieg gekämpft haben, Unverständnis gegenüber den Vorstellungen ihrer Söhne und Enkelkinder.

Nach Angaben, die im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der „Kammer für Menschenrechte“ [11] am 6.2.1997 in Moskau gemacht wurden, entziehen sich jährlich etwa 40.000 Jugendliche dem Militärdienst (vergleichsweise waren es in der Sowjetzeit im Jahr 1989 ungefähr 1500). Allerdings werden nur gegen „wenige“ Strafverfahren eingeleitet. [12] Durchschnittlich sind es 700 Personen, die pro Jahr wegen Wehrdienstverweigerung vor Gericht stehen. Die Urteile fallen unterschiedlich aus. Während in manchen Fällen das Recht auf Zivildienst bestätigt wird (häufig erst in höherer Instanz) und die Verfassung zur unmittelbaren rechtlichen Grundlage genommen wird, bekommen Verweigerer vor allem in den Regionen Rußlands und bei mangelnder Rechtsberatung dieses Recht nicht zuerkannt. Wenn die Betreffenden daraufhin nicht einrücken, kann es zu Strafprozessen kommen, die üblicherweise mit bedingten Freiheitsstrafen enden. Unbedingte Freiheitsstrafen werden vermieden, um keine „klassischen politischen Gefangenen“ zu schaffen. „Im Gefängnis sitzt niemand unserer Schützlinge“, meint Sergej Sorokin von der Bewegung gegen Gewalt, die wie andere Menschenrechtsorganisationen – ARA, Soldatenmütter, Memorial – Beratungen für Wehrdienstverweigerer durchführen und sie nach Möglichkeit vor Gericht vertreten. Die größte Schwierigkeit besteht darin, daß die Menschen dem Gericht als „rechtssprechende Instanz“ nicht vertrauen. Aufgrund ihrer historischen Erfahrung glauben sie nicht an die Möglichkeit, vor Gericht ihre Rechte durchsetzen zu können. So erfordert auch die Zivildienstberatung in erster Linie rechtliche Aufklärungsarbeit. Die Leute sind sehr schlecht informiert. Anläßlich des heurigen Beginns der „Frühjahrseinberufung“ fanden bereits einige Aktionen und Pressekonferenzen von Menschenrechtsorganisationen statt, bei denen von neuem die Forderung nach unverzüglicher Annahme eines „zivilisierten Zivildienstgesetzes“ erhoben wurde. Am 15. April startete eine gesamteuropäische Kampagne von Amnesty International für das Recht auf Wehrdienstverweigerung. Die Situation in Rußland ist das Schwerpunktthema. [13] Die Verzögerung der Annahme des Zivildienstgesetzes stellt außerdem eine Verletzung der Bedingungen dar, die der Europarat Rußland bei seiner Aufnahme im Februar des Vorjahres auferlegt hatte. Demnach hätte innerhalb des vergangenen Jahres bereits eine diesbezügliche gesetzliche Regelung in Kraft treten sollen. [14]

Eines steht fest: Eine Militärreform wird immer dringlicher. Weder eine Berufsarmee noch die vorliegenden Zivildienstgesetzentwürfe lösen mit einem Schlag die Probleme der Armee, auch wenn sich viele dieser Illusion hingeben. Die einzige Hoffnung liegt meines Erachtens bei den Richterinnen und Richtern, die sich an der Verfassung orientieren, wenn auch ihre Zahl bisher sehr klein scheint. Die Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit könnte einen Schritt in die Richtung bedeuten, daß Armeeangehörige, die sich der „Dedowschtschina“ schuldig gemacht haben, konsequent zur gerichtlichen Verantwortung gezogen werden, während es heute die Opfer sind, die für ihre Flucht aus den Kasernen vor der Willkür der Kameraden und Vorgesetzten verurteilt werden. Die Langwierigkeit eines derartigen Prozesses, die derzeitige Situation beim Militär und im Zusammenhang mit dem Zivildienst wie auch die Uneinigkeit und Ziellosigkeit der politisch Verantwortlichen stimmen – leider – pessimistisch.

Auszüge aus Interviews mit Wehrpflichtigen und Wehrdienstverweigerern (Oktober/November 1996, Moskau)

Anita Bister: Warum verweigern Sie den Wehrdienst?

Nikolaj W.: Ich verweigere ihn, da das Leisten des Wehrdienstes meiner Überzeugung widerspricht. Überhaupt bin ich gegen Gewalt – kurz gesagt: ein Pazifist. Daher sehe ich es als meine Pflicht an, diese Zeit mit einer zivilen Arbeit abzuleisten, d.h. nicht Wehr-, sondern Zivildienst.

Wenn in der Armee menschenwürdige Bedingungen herrschen würden, wären Sie zum Militärdienst bereit?

Nikolaj W.: Nein, ich habe gesagt, ich bin ein Gegner jeder gewaltsamen kriegerischen Handlung.

Sehen Sie es nicht als Ihre Pflicht, das „Vaterland“ zu verteidigen

Nikolaj W.: Ich sehe es als meine Pflicht, einen Dienst an einer zivilen Stelle zu leisten. Pflicht fürs Vaterland heißt nicht nur, es mit der Waffe in der Hand zu verteidigen, sondern alle seine Kräfte einzusetzen – zum Beispiel „im Hinterland“. Ich habe nicht vor, mich davor zu drücken.

Wenn die Dauer des Zivildienstes die des Wehrdienstes übersteigen sollte, sind Sie dann dagegen oder trotzdem für den Zivildienst?

Nikolaj W.: Das hängt davon ab, um wieviel die Dauer länger sein wird. Wenn sie zum Beispiel ein Jahr länger ist, bin ich einverstanden – unter der Bedingung, daß alles so sein wird, wie es meinen Vorstellungen entspricht. Wenn noch länger, dann – ich weiß es nicht, wir werden sehen.

Welche Überzeugung werden Sie im Gericht zum Ausdruck bringen?

Oleg N.: Ich weiß es noch nicht genau. Hier braucht man vor allem ein rechtliches Wissen. Ich werde lesen, noch zu Beratungen gehen, um für diese Sache vorbereitet zu sein.

Sehen Sie es nicht als Ihre Pflicht an, die „Heimat“ zu verteidigen?

Oleg N.: Wissen Sie, das ganze Vaterland ist schon verkauft worden, es existiert nicht. Alles, was geblieben ist, ist Unsinn. Hier denkt jeder nur mehr an sich selbst, wie er bei solchen Bedingungen überleben soll.

Wie sehen Sie im allgemeinen die Zukunft der Armee?

Oleg N.: Ehrlich gesagt, bei den Umständen, beim derzeitigen Leben, ist ein Bürgerkrieg nicht zu verhindern, auf die eine oder andere Weise. Aber ich will nicht in den ersten Reihen stehen und überhaupt nicht daran teilnehmen.

Sie sind sich schon sicher, daß Sie nicht in die Armee gehen – warum?

Sergej R.: Die militärische Vorbereitung ist auf sehr schlechtem Niveau, die Offiziere sind mit anderen Dingen beschäftigt. Und dann diese zwei Jahre. Es ist nicht das, daß mir die Armee nicht gefällt, aber ich will einfach nicht in der Armee dienen, selbst wenn dort alle gut leben würden.

Wenn ihr Fall vor Gericht kommt. Welche Überzeugung werden Sie vorbringen?

Sergej R.: Daß ich Pazifist bin. Daß ich keine Waffen in Händen halten will. Das ist eine Möglichkeit, aber nicht die Wahrheit.

Sind Sie für eine Berufsarmee?

Sergej R.: Ja, ich bin für eine Berufsarmee. Vielleicht würde ich sogar selber in ihr dienen wollen.

Gespräch mit der Mutter eines Wehrpflichtigen (1.11.1996, Moskau, Beratung in der ARA)

Anita Bister: Was stört Sie an der Armee?

Mutter: Alles. Heute bekommt das militärische Kaderpersonal kein Geld, keine Wohnungen. Sie sind im Prinzip erniedrigte und hungrige Menschen. Ich sehe doch, wie diese wehrpflichtigen Bübchen, wie sie von älteren Soldaten herumgeschickt werden, Geld aufzutreiben. Die Offiziere, ich weiß nicht, die kann man auch in gewisser Weise verstehen, die müssen auch leben. Das heißt: heute, wo im Land das Chaos herrscht, herrscht auch in der Armee eine Unordnung. Das geht doch alles ineinander über. Und dann: wozu so eine große, hungrige Armee? Wer braucht die? Wenn der Staat sie nicht erhalten kann, muß es eine Alternative geben. Von mir aus sollen die Soldaten, die in die Armee gehen, fünf Millionen verdienen. Aber warum gibt es für Tschetschenien Geld, und warum gibt es für eine Armee, für eine normale, vollwertige Armee kein Geld?

Wie werden Sie mit Ihrem Sohn vorgehen?

Mutter: Ich gebe ihn nicht an die Armee ab! Ich mache dafür alles Mögliche und Unmögliche. Wahrscheinlich begehe ich ein Verbrechen, aber in die Armee lasse ich ihn nicht!


Beispiel: Der Weg des Wehrdienstverweigerers Alexander S.

  • Frühjahr 1996: Alexander S. entscheidet sich gegen den Wehrdienst und fordert von der Einberufungskommission den Ersatz- bzw. Zivildienst. Die Einberufungskommission verweigert in Übereinstimmung mit Artikel 25 des Wehrgesetzes („Pflichten und Arbeitsvorschriften der Einberufungskommission“) die Beschlußfassung über die Einberufung zum Zivildienst.
  • Mai 1996: Das Bezirksgericht lehnt die Beschwerde von Alexander S. über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens der Einberufungskommission ab. Die Staatsanwaltschaft eröffnet gegen Alexander S. ein Strafverfahren nach (dem damaligen) Artikel 80 des Strafgesetzbuches wegen „Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls zum aktiven Wehrdienst“
  • Oktober 1996: Das Bezirksgericht im Moskauer Stadtteil „Tscherjomuschki“ verurteilt Alexander S. nach Artikel 80 zu zwei Jahren bedingtem Freiheitsentzug. Er legt bei der nächsthöheren Instanz Berufung ein.
  • Dezember 1996: Das Moskauer Stadtgericht unter Vorsitz der Richterin Irina Wereschtschagina gibt der Berufung statt und hebt das Urteil des Bezirksgerichts als gesetzwidrig auf. Das Strafverfahren gegen Alexander S. wird eingestellt, da das Verhalten des Angeklagten keinen strafbaren Tatbestand erfüllt. Der Staatsanwalt A. W. Grigorow hatte unter Bezugnahme auf Artikel 59, Punkt 3 der Verfassung für die Aufhebung des Urteils plädiert.
Erstellt auf Grundlage des Bulletins Antimilitarist Nr. 3 / 2.1.1997.


Amnesty-Kampagne zu Wehrdienstverweigerung

Mitte April startete Amnesty International unter dem Titel „Out of the margins – the right to conscientious objection to military service in Europe“ eine breite Kampagne mit dem Ziel einer umfassenden Anerkennung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Dieses Recht wird – obwohl von den Vereinten Nationen, Europarat und Europäischem Parlament anerkannt – vor allem in den neuen Demokratien, die Aufnahme in den Europarat und ähnliche Institutionen suchen, nicht oder nur unvollständig gewährt. Die Kriege in Ex-Jugoslawien und Tschetschenien haben dies drastisch vor Augen geführt. In Tschetschenien wurde Berichten zufolge eine große Zahl von geflüchteten Deserteuren hingerichtet. Rußland ist daher das Schwerpunktland der Kampagne. Aber auch zahlreiche westeuropäische Länder, unter ihnen Österreich, schränken das Recht auf Wehrdienstverweigerung nach Ansicht von ai allzusehr ein. In Griechenland gibt es bis heute keinen Zivildienst.

Amnesty betont, daß Wehrdienstverweigerung jederzeit, also auch während des Militärdienstes, möglich sein muß, daß ein Alternativdienst rein zivilen und keinen Strafcharakter haben darf – etwa durch überlange Dauer – und das Wehrpflichtige von den Militärbehörden ausreichend über ihr Recht auf Verweigerung informiert werden müssen.

Ziele der Kampagne sind:

  • die Freilassung aller inhaftierten Wehrdienstverweigerer,
  • die Anpassung der Rechtslage in den Mitgliedsstaaten der EU und des Europarats entsprechend den internationale Empfehlungen,
  • das Recht auf Wehrdienstverweigerung als Aufnahmebedingung für EU-Beitrittswerber festzuschreiben und
  • eine effektive Umsetzung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung durch den Europarat.

Die deutsche Version des Berichts präsentierte Amnesty International am 13. Mai bei einer von Pax Christi ausgerichteten Pressekonferenz in Linz, an der auch die ARGE für Wehrdienstverweigerung, Gewaltfreiheit und Flüchtlingsbetreuung und das Netzwerk Gewissensfreiheit teilnahmen (siehe auch hintere Umschlagseite). Das neue österreichische Zivildienstrecht hat Amnesty bereits im Februar in einem eigenen Bericht heftig kritisiert. Die Reaktionen auf die zahlreichen Briefe der Menschenrechtsorganisation, in denen sie ihre Bedenken den österreichischen Behörden mitteilte, ähneln sich alle: No reply, little response, no reply ...

Einer der drei im Bericht explizit genannten Verweigerer, Peter Zwiauer, wurde mittlerweile in erster Instanz freigesprochen.

mk, ai-Berichte EUR 01/02/97, 13/02/97 und 46/05/97.

[1Obscaja gazeta Nr. 41, 17.–23.10.1996.

[3Radiosendung Vybor (Radio Rußland) vom 20.12.1996.

[4Obscaja gazeta Nr. 41, 17.–23.10.1996.

[5Diskussionsveranstaltung der „Kammer für Menschenrechte des Politischen Beirats beim Präsidenten der Russischen Föderation“ am 6.2.1997 in Moskau.

[6Gespräch mit Gleb Edelew vom 16.10.1996.

[7APA-Meldung vom 7.4.1997.

[8Radiosendung Vybor (Radio Rußland) vom 20.12.1996.

[9Undatierte Erklärung der Liberalen Union ‚Jugendsolidarität‘.

[10Presseaussendung der ARA vom 2.4.1997.

[11Dieses Gremium ist seit August 1996 im Rahmen des Verwaltungsapparates des Präsidenten tätig.

[12Soldaten, die sich weigerten, am Tschetschenienkrieg teilzunehmen, sind in einer denkbar schwierigeren Situation. Es sind keine Zahlen verfügbar, da sie als „Deserteure“ oder für „Unerlaubtes Entfernen von der Truppe“ militärgerichtlich verfolgt werden. MenschenrechtsaktivistInnen hoffen, daß die Amnestie, die im Zusammenhang mit dem Tschetschenienkrieg am 15.3.1997 in Kraft trat, auch auf diese Soldaten angewandt wird. Allerdings ist noch kein Mechanismus zur Umsetzung dieser Amnestie ausgearbeitet (Ekspress-Chronika, 11.4.1997.

[14Human Rights Watch/Helsinki Report Vol. 9, No. 3 (D), February 1997.

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