Weg und Ziel, Heft 4/1996
Oktober
1996

Späte Entzauberung?*

In der Einführung zu seinen religionssoziologischen Studien stellte Max Weber (1921) die Frage, welche Voraussetzungen den spezifisch okzidentalen Rationalismus hervorgebracht hätten. Als rational beschrieb er jenen Entzauberungsprozeß, der in Europa dazu geführt hat, daß die zerfallenden religiösen Weltbilder eine profane Kultur aus sich entließen.

Zu der Erkenntnis, daß sich mit dem von Weber so luzide analysierten okzidentalen Rationalismus ein keineswegs rationaler Mythos verband, nämlich der Mythos des rational denkenden und handelnden männlichen Subjekts, konnte sich Weber, als Mitglied der Männergemeinschaft des Wissenschaftsbetriebes, freilich nicht durchringen.

In die lange Reihe der Kritiker des okzidentalen Rationalismus haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten postmoderne TheoretikerInnen sowie feministisch orientierte WissenschaftlerInnen an prominenter Stelle eingereiht (Benhabib 1993). Der zumindest seinem Anspruch nach über jeden „Zauber“ erhabene Rationalismus wurde selbst „entzaubert“. WissenschaftstheoretikerInnen haben begonnen, die wissenschaftlichen Institutionen, das durch sie vermittelte Wissen und das die sogenannte „Normalwissenschaft“ kennzeichnende Verständnis von Forschungsprinzipien und Methoden als männliches Anspruchssystem zu decodieren.

Analysen der historischen Genese sowie des politischen und sozialökonomischen Kontexts der neuzeitlichen Wissenschaft haben den Konnex zwischen der psychischen Tiefenstruktur des modernen wissenschaftlichen Habitus und Männlichkeit zutage gefördert (List 1993). Diese Analysen werfen ein Licht darauf, wie die Imperative einer androzentrischen Geschlechterpolitik im Bereich der Theoriebildung, oder anders gesagt, in der wissenschaftlichen Beschreibung der Realität zu einer Weltsicht führen, die Sichtweisen, die Bedürfnisse und Interessen von Männern verabsolutiert. Das okzidentale Wissenschaftsgebäude baute auf einer radikalen Differenzphilosophie auf: Wissenschaftliche Institutionen entstanden als eingeschlechtliche Männerinstitutionen und entwickelten philosophische und sozialwissenschaftliche Theorien, die diese Eingeschlechtlichkeit rechtfertigten. Die Vorliebe für universelle Lösungen, die Suche nach dem Absoluten, prägten wissenschaftliches Denken. Die Immanenz, die Bewältigung des Alltages, die Erziehung der Kinder, die Versorgung Hilfebedürftiger, kurz, das konkrete Leben, wurde aus dem Bereich des Wissenschaftlichen verbannt.

Die späte Entzauberung des okzidentalen Rationalismus zieht den Schleier der Allgemeingültigkeit, der Objektivität von der männlichen Wissenschaft. Die von Weber beschriebene Institutionalisierung eines zweckrationalen Wirtschafts- und Verwaltungshandelns decodierten Feministinnen als wichtigen Bestandteil eines androkratischen Systems (Appelt 1994).

Wozu brauchen wir eine Gleichstellungspolitik?

Das Ziel der Gleichstellung wäre (definitionsgemäß) gesellschaftlich dann erreicht, wenn eine Gleichverteilung der politischen Machtpositionen, eine Gleichverteilung von Einkommen, von Ressourcen und kulturellem Kapital auf beide Geschlechter realisiert wäre. Nun braucht es nicht viel Phantasie, um zu erkennen, daß dieses Ziel ganz offensichtlich beides ist: utopisch und begrenzt zugleich.

Zu Beginn der siebziger Jahre lehnte die autonome Frauenbewegung bekanntlich Gleichheits- und Gleichstellungsstrategien ab und betonte demgegenüber Selbstbestimmung und Autonomie. Doch schon Mitte der siebziger Jahre entstand in etlichen europäischen Ländern ein Parteien- und Verbandsfeminismus, ein „intermediärer Feminismus“, der die Gleichstellung von Mann und Frau auf die politische Tagesordnung setzte und Gleichstellungspolitik als frauenpolitische Strategien durch Quotierungsbeschlüsse sowie durch Antidiskriminierungsgesetze zu fixieren suchte.

Gleichstellungspolitik — so mittlerweile ein breiter Konsens — transformiert feministische Anliegen zu politisch berechenbaren Strategien und erfordert politisches Handeln in institutionellen Räumen, die maßgeblich durch bürokratische Verhaltensregeln determiniert sind. Gleichstellungspolitik zielt mit ihren Maßnahmen durchaus ins Zentrum des Geschlechterverhältnisses als Herrschaftsverhältnis, ist sie doch ein direkter Angriff auf Organisationsstrukturen, die das Verhältnis zwischen Männern und Frauen hierarchisch gestalten.

Wenn die asymmetrische geschlechterspezifische Verteilung von ökonomischer, politischer, kultureller und symbolischer Macht, von Einfluß und Partizipationsmöglichkeiten als markanter Aspekt des Demokratiedefizits bewertet werden muß, dann ist die Frage höchst aktuell, ob Gleichstellungspolitik eine wirksame Gegenstrategie ist. Wird umgekehrt die Geschlechterfrage als Demokratiefrage formuliert, dann bedeutet dies, daß Frauenpolitik die Spielräume demokratisch verfaßter Gesellschaften ausschöpft, sich aber auch genau innerhalb der Grenzen dieser Spielräume bewegt. Dabei ist das Recht ein zentraler Schauplatz von Machtkämpfen. Das Recht transportiert Machtkämpfe von der Straße, aus der Privatsphäre hinaus in die politischen Gremien, in die Parlamente.

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und Frauenförderung

In den letzten Jahren hat Österreich mit jenen europäischen Ländern gleichgezogen, die über Gleichbehandlungsgesetze androkratische Strukturen aufzubrechen suchen. An den Hochschulen war die Einführung des § 106a UOG 1990 mit der Einrichtung der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen ein erster Schritt in diese Richtung. Dies geschah vor allem angesichts der eklatanten Unterrepräsentation von Frauen im Kreise der Universitätslehrer: Mit Stichtag 1. Juli 1993 lag der Frauenanteil an den österreichischen Universitäten bei den Ordentlichen ProfessorInnen bei 2,89 Prozent, bei den Außerordentlichen ProfessorInnen bei 5,3 Prozent, bei den UniversitätsassistentInnen bei 19,08 Prozent.

Im Februar 1993 ist das Bundesgesetz über Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) in Kraft getreten, das alle Ressorts zur Ausarbeitung von Frauenförderplänen verpflichtet (vgl. dazu Siegmund-Ulrich 1994). Im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist seit 1. April eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten, die präzise das Ziel des Frauenförderplans definiert:

§ 2. (1) Ziel des Frauenförderplans ist es, den Anteil der weiblichen Beschäftigten in allen Verwendungsgruppen bzw. Entlohnungsgruppen und Funktionen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf mindestens 40 Prozent zu erhöhen.

Konkretisiert wird dies durch ein Frauenfördergebot, das besagt, daß Bewerberinnen, die für eine angestrebte Planstelle oder eine angestrebte höherwertige Verwendung nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, so lange bevorzugt anzustellen sind, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde gemäß § 1 Abs. 2 und 3 auf eine Verwendungsgruppe entfallenden Funktion mindestens 40 Prozent beträgt.

Dieser Frauenförderplan stellt einen Meilenstein in der Geschichte der Frauengleichstellung dar. Freilich darf nicht übersehen werden, daß die Realisierung dieses Frauenfördergebots zum Teil auf heftige Widerstände stößt bzw. daß gerade jene Personen, die die maßgeblichen Positionen in der universitären Hierarchie innehaben (etwa Dekane oder Vorsitzende der Berufungskommissionen), sehr rasch Wege und Mittel finden, die Realisierung des Frauenförderplans zu boykottieren bzw. Bestimmungen des Frauenförderplans zu pervertieren.

Dazu kommt jedoch noch ein weiteres Problem: Gleichbehandlungsbeauftragte müssen zu allen Sitzungen von Kommissionen und Entscheidungsgremien (Berufungsverfahren, Personalkommission, Institutskonferenzen) eingeladen werden, in denen Personalentscheidungen getroffen werden. Schon die physische Anwesenheit bei all diesen Sitzungen ist schlicht und einfach unmöglich, wenn etwa mehrere Berufungsverfahren an einer Fakultät gleichzeitig laufen. Das bedeutet, daß Gleichbehandlungsbeauftragte, die ja voll in der Lehre und Forschung eingesetzt sind und in der Regel ja auch vorrangig eigene Forschungsziele verfolgen, überbeansprucht werden; der Erfolg ihrer Tätigkeit hängt jedoch zum großen Teil vom good will etwa des Dekans, der Kommissionsmitglieder etc. ab.

Ein Problem ist auch, daß Frauenförderpolitik von den betroffenen Kolleginnen nicht immer gern gesehen wird, wollen sie sich doch ihre Erfolge allein ihren Verdiensten bzw. ihrer wissenschaftlichen Qualifikation zuschreiben. Das ist einerseits verständlich, andererseits aber natürlich insofern ein Trugschluß, als sachfremde Argumente bei jeder Besetzung eine Rolle spielen: einmal ist es eine Herkunftsuniversität, die erwünscht ist oder nicht, ein andermal das Alter. Und bei jeder Berufung spielen unbewußte Motive, Sympathien oder Vorlieben eine Rolle. Den oder die objektiv bestqualifizierte/n Kandidatin/en gibt es eben nicht. Nach wie vor sind Männer stärker darauf trainiert, eine bestimmte Außenwirkung auszustrahlen; es ließen sich jedoch genug Beispiele anführen, daß die Qualitäten, die aus dieser eher extrovertierten Haltung geschlossen werden, nämlich etwa Durchsetzungsfähigkeit, bei Frauen vielleicht gerade deswegen stärker ausgeprägt sind, weil sie permanent damit konfrontiert sind, Vorurteile, die ihnen alltäglich entgegengebracht werden, entkräften zu müssen.

Sollen die neuen Ansätze der universitären Frauengleichbehandlung greifen, dann müssen nicht nur die Konzepte weiterentwickelt, sondern vor allem auch die Rahmenbedingungen verbessert werden: Für die Gleichbehandlungsbeauftragten sind Motivation, Wissen und Sozialtechnik die wichtigsten persönlichen Voraussetzungen; und diese müssen durch flankierende Maßnahmen gefördert werden, das Wissen wird auf spezifischen Informationsveranstaltungen zu vermitteln sein, die Sozialtechnik auf Seminaren, die sich mit Rhetorik, Gesprächsführung und Konfliktfähigkeit beschäftigen.

Bis heute sind Feministinnen die schärfsten Kritikerinnen der Gleichstellungsbürokratie (Biester 1994). Gleichwohl findet sowohl auf verschiedenen Ebenen eine problem- und themenbezogene Zusammenarbeit statt. Gleichstellungspolitik — als Folge der Theorieproduktion der letzten 20 Jahre, der Entzauberung des männlichen Universalanspruchs — entzaubert freilich noch etwas ganz anderes, nämlich den Anspruch feministischer Theoretikerinnen, Wissenschaft radikal und umfassend umzuwälzen. Gleichstellungspolitik abstrahiert gerade von all jenen Anliegen, von jener Wissenschaftskritik, die Feministinnen seit Jahren formulieren. Sie beschränkt sich auf das formale Prinzip der gleichen Repräsentation. Das mag einerseits sehr ernüchternd sein. Andererseits zielt diese Politik eben ins Zentrum des männlichen Anspruchssystems; anders ausgedrückt, diese Politik entzieht der Geschlechterhierarchie ihre Legitimität. Das bedeutet, daß ein sehr nüchternes Fazit gezogen werden muß: Gleichstellungspolitik ist unverzichtbar und muß konzeptuell weiterentwickelt werden. Feministische Theorieproduktion, feministische Praxis, autonom definierte Politik wird Gleichstellungspolitik nicht ersetzen.

*) Dieser Beitrag wurde erstmals in »Didaktik« 4/95/1/96 abgedruckt.

Literatur

  • Appelt, Erna (1994), Staatsbürgerschaft und soziales Geschlecht. Zur politischen Transformation des Geschlech- terverhältnisses. Studien an ausgewählten europäischen Ländern. Habilitationsschrift, Innsbruck.
  • Benhabib, Seyla (1993), Feminismus und Postmoderne. Ein prekäres Bündnis, in: Seyla Benhabib/Judith Butler/Drucilla Cornell/Nancy Fraser (Hg.): Der Streit um die Differenz. Feminismus und Postmoderne in der Gegenwart, Frankfurt/Main.
  • Biester, Elke u.a. (Hg.) (1994), Gleichstellungspolitik — Totem und Tabus. Eine feministische Revision, Frankfurt/Main.
  • List, Elisabeth (1993), Die Präsenz des Anderen. Theorie und Geschlechterpolitik, Frankfurt/Main.
  • Siegmund-Ulrich, Silvia (1994), Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und Frauenförderung in Österreich, in: Ursula Floßmann/Helena Herda: Frauenförderung als Konkretisierung des Gleichheitsgebots, Linz.
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